Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/100: BG über die Krankenversicherung (KVG) (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung) · 96 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht

Die ASK und der VLSS sind jedoch bereit, die Vorlage als Ultima Ratio und nur vorübergehend zu akzeptieren.

Die SBV und die SGR lehnen die Zulassungsbeschränkung strikt ab, befürworten hingegen aber eine langfristige und transparente Planung, die auf den Bedarf im ambulanten Bereich ausgerichtet ist, vor allem bei den Spezialärztinnen und Spezialärzten.

Der VLSS lehnt jegliche staatliche Planung ab; ein Überangebot müsse ausschliesslich durch die Marktmechanismen korrigiert werden. Er befürchtet eine Diskriminierung von jungen Ärztinnen und Ärzten (die SP erwähnt diesen Punkt ebenfalls).

Der VSAO und der VSAO-ZH lehnen die Massnahme ab, weil sie inadäquat, unfair und gegenüber jungen Ärzten und insbesondere Frauen, die keine Möglichkeit haben, im Spital Teilzeit zu arbeiten, diskriminierend sei. Die Vorlage sei ungerechtfertigt und verstosse gegen die in der Verfassung garantierte Wirtschaftsfreiheit.

Das CP und VD cliniques halten die Bestimmung für ungerecht und befürworten sie nicht.

PKS lehnt den Vorschlag strikt ab. Dieser gefährde die Zukunft der Spitäler und die Patientensicherheit. Sie weist darauf hin, dass die Massnahme den Gesundheitspolitiken entgegenläuft, welche die Leistungserbringung vom stationären in den ambulanten Bereich verlagern will. Die Beschränkung gefährde ebenfalls das Belegarztwesen.

H+, AG, PKS, die SGR und der VSAO bezweifeln, dass zwischen der Erhöhung der Anzahl ZSR-Nummern bzw. der Anzahl Ärztinnen und Ärzte mit eigener Praxis und der Erhöhung der Kosten zulasten der OKP ein Zusammenhang besteht. AG hält fest, dass einzig die Zahl der Gesuche um Erteilung einer ZSR-Nummer gestiegen ist, und nicht die Anzahl Ärztinnen und Ärzte, die zulasten der OKP abrechnen. H+, PKS und der VSAO fordern zusätzliche Studien, welche die Notwendigkeit einer neuerlichen Zulassungsbeschränkung belegen. Die SP bedauert, dass die in den letzten Jahren angewandte Zulassungsbeschränkung nicht gründlich untersucht wurde.

Der VSAO stellt einen Zusammenhang zwischen der Zulassungsbeschränkung und dem Ärztemangel her. Er weist darauf hin, dass die geplante Massnahme insbesondere den Aufbau neuer, innovativ organisierter Praxen behindere (z. B. Kombination von Grundversorgern und Spezialisten).

PKS unterstützt im Sinne eines Gegenvorschlags die Einführung der Vertragsfreiheit.

Die SWICA schlägt vor, Ärztinnen und Ärzte, die einem Netzwerk angeschlossen sind, von der Zulassungsbeschränkung auszunehmen (Abs. 2), wodurch ein Anreiz zugunsten der Grundversorgung entstünde und zur Kosteneindämmung beigetragen würde.

pharmaSuisse unterstützt die Massnahme als bedarfsgestütztes Steuerungsinstrument.

pharmaSuisse wünscht, dass die Zulassungsbeschränkung vor allem auf selbstdispensierende Ärztinnen und Ärzte angewendet wird, um den Aufbau von Apotheken in unterversorgten Regionen zu unterstützen.