Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/100: BG über die Krankenversicherung (KVG) (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung) · 96 Seiten

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eine Praxis eröffnen. Entsprechend ist die Übergangsbestimmung wie folgt zu

präzisieren und zu vereinfachen:

„Art. 55a KVG findet keine Anwendung auf Leistungserbringer gemäss Art. 55a Abs. 1 KVG, welche bereits vor dem Inkrafttreten der Änderung vom ...

im betreffenden Kanton zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversi-

cherung tätig waren.“

Ausgenommen und demzufolge nicht vom Zulassungsstopp erfasst werden sol- santésuisse len diejenigen Spezialärztinnen und -ärzte, die nachweislich in Netzwerken im

Sinne der integrierten Versorgung arbeiten, oder sich in Randregionen nieder-

lassen, wo der Versorgungsbedarf durch Spezialistinnen und Spezialisten nicht

gedeckt ist.

III (Generelle Bemerkungen / Remarques générales)

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs

Die Regelung kann höchstens als Übergangslösung dienen. Es soll möglichst BL rasch eine definitive Lösung erarbeitet werden (siehe auch Stellungnahme

GDK).

Le rétablissement de la réglementation appliquée jusqu'à fin 2011 ne doit cons- GE tituer qu'une solution transitoire, qu'il convient de remplacer dès que possible

par un pilotage de l'admission à long terme, qui laisse les cantons moduler sa

mise en application en fonction de la situation, tel que proposé par FMH et la

CDS.

Es darf sich bei der Wiederaufnahme der bis Ende 2015 geltenden Regelung NW nur um eine Übergangslösung handeln, welche so rasch wie möglich durch eine langfristige, differenzierte Lösung der Zulassungssteuerung - für welche der

Vorschlag FMH/GDK die Grundlage bieten soll - abgelöst werden muss.

Denkbar wäre für uns auch ein Vorschlag von Bundesrat und Gesundheitsminister Alain Berset, der das Angebot über die Tarife lenken möchte. Gibt es bei-

spielsweise ein Überangebot an Augenärzten, erhalten diese weniger Geld für

Ihre Behandlungen. Das Fachgebiet wird weniger attraktiv. Folglich werden we-

niger Praxen eröffnet. Allerdings dürfte ein leicht tieferer Tarif die Zunahme von

Praxen kaum eindämme[...]n. Insbesondere für Ärztinnen und Ärzte aus dem

Ausland bliebe die Schweiz sowieso attraktiv, da sie im Heimatland meist deut-

lich tiefere Einkommen erzielen. Aus diesem Grunde müsste der bundesrätliche Vorschlag so ausgestaltet werden, dass gewisse Spezialistinnen und Spezialis-

ten spürbar tiefere Tarife erhalten als früher. Ob dies politisch durchsetzbar ist,

bleibe dahingestellt.

[I]l Cantone Ticino segnala la sua adesione alla reintroduzione della moratoria, TI per un periodo massimo di tre anni, auspicando poi un passaggio ad un sistema di pilotaggio.

Die vorgeschlagene Übergangslösung soll durch eine langfristige, differenzierte UR Lösung der Zulassungssteuerung abgelöst werden. Als Grundlage hierfür dient

der gemeinsame Vorschlag der GDK und der FMH, der am 11. September 2012 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

Für den Vorstand der GDK ist es zentral, dass es sich bei der Wiederaufnahme GDK der bis Ende 2011 geltenden Regelung um eine Übergangslösung handelt, welche so rasch wie möglich durch eine langfristige, differenziertere Lösung der

Zulassungssteuerung – für welche der Vorschlag von FMH und GDK die Grundlage bieten soll – abzulösen ist. Es ist uns ein grosses Anliegen, dass die Aus-