Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/100: BG über die Krankenversicherung (KVG) (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung) · 96 Seiten

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muss und dass man vor allem den Kantonen erlauben muss, das Angebot besser steuern zu können, auch geographisch. Wir haben im Tessin enorme Probleme in den Randgebieten und in den Tälern. Die Ärzte konzentrieren sich in den Städten. Von daher ist es schade,

dass die Allgemeinärzte 2010 ausgenommen wurden. Wir haben im Tessin von Anfang an mit dem Zulassungsstopp Steuerung betrieben und das wurde auch vom Bundesversicherungsgericht gedeckt. Wir haben eine Beschwerde über die geographische Beschränkung gehabt. Die wurde abgewiesen.

Von daher finde ich, dass die Delegation der Kompetenz an die Kantone durchaus Sinn macht, eben weil Zürich, Genf und das Tessin nicht gleich sind. Uri hat absolut keine Probleme, Tessin hat enorm viele Probleme. Auch wenn nicht jede Praxis eine halbe Million kostet, aber 130 neue Praxen. Wenn wir dann noch die neuen dazu nehmen, die jetzt die Berufsausübungsbewilligung beantragt haben, wären wir bei fast 300 neuen Praxen. Da können Sie sich ausrechnen, was das in Bezug auf die Gesundheitskosten ausmacht. Die Kantone zahlen massiv an die Prämien. Im Tessin sind wir inzwischen so weit, dass die Prämien von vielen Leuten schlicht nicht mehr bezahlt werden können. Und von daher macht eine Delegation an die Kantone absolut Sinn.

Zum konkreten Vorschlag: Wir würden eigentlich wünschen, dass der Zulassungsstopp auf Bundesebene eingeführt wird, mit der Freiheit der Kantone, ihn eventuell nicht anzuwenden. Dies auch aus legislatorischen Gründen. Wir müssen bei uns zum Beispiel ins Parlament, um die kantonale Anwendung durchzusetzen. Das geht zum Teil ziemlich lange und wenn in dieser Zeit die Ärzte weiter einfliessen könnten, wäre das auch keine Lösung.

Was die Ambulatorien in den Spitälern betrifft, ist vor allem von der Ärztegesellschaft lange verlangt worden, dass dort auch ein Zulassungsstopp kommt. Vor allem, damit man gleich lange Spiesse hat. Wir haben auch im Tessin eine starke Zunahme von Ambulatorien in den Spitälern festgestellt. Dies ist sicher nicht nur wegen dem Zulassungsstopp. Aber die Ärzte, die gerne eine Praxis aufmachen würden und nicht können, erleben das schon irgendwie als eine Ungleichbehandlung. Bei den Zahlen zur Fakturierung ist es wahrscheinlich noch etwas zu früh, um wirklich Schlüsse ziehen zu können. Wenn wir berücksichtigen, wie lange es braucht, bis jemand das Geld bei der Bank kriegt und eine Praxis aufmacht, werden wir wahrscheinlich erst 2013 sehen können, wie sich das Ende des Zulassungsstopps wirklich ausgewirkt hat.

Was die drei Jahre anbelangt, auf die der neue Zulassungsstopp – hoffentlich zum letzten Mal – vorerst angesetzt ist, sind wir der Meinung, dass dies angemessen ist, vor allem wenn wir zurückschauen. Man sagt eigentlich seit 2002 in der Politik, dass man nach besseren Lösungen suche, dass man überlege. Aber man hat es in neun Jahren nicht geschafft. Man darf nicht vergessen, wenn man die Frist zu kurz ansetzt: Man muss jedes Mal wieder eine neue gesetzliche Grundlage schaffen. Das führt wieder zu Unsicherheiten. Daher können drei Jahre wahrscheinlich adäquat erscheinen. Wenn eine bessere Lösung vorher kommt, kann man das Gesetz immer noch ändern und Artikel 55a wieder aufheben.

Noch eine Bemerkung zu den Übergangsbestimmungen: Auf der einen Seite muss klar sein, was im KVG «tätig zu sein» bedeutet. Muss jemand fakturiert haben? Das hat uns schon vor Jahren Probleme gemacht. Im Tessin sind wir dann einfach auf den Besitz der Konkordatsnummer gegangen. Das ist aber sicher nicht die beste Lösung. Wenn man auf die Fakturierung abstellt, muss man auch vorsehen, dass uns santésuisse diese Daten liefern muss. Das ist leider immer wieder ein Problem. Santésuisse gibt einfach keine Daten heraus, solange die gesetzliche Lage nicht klar ist. Wir haben das auch im Medizinalberufegesetz (MedBG) wieder gesehen. Da wurde die Verordnung am Schluss noch dahingehend geändert, dass sogar die Kantone die Daten, die nur die Krankenversicherer besitzen, einfügen müssten.

Und schlussendlich zu den Spitalambulatorien: So wie es im Gesetz steht und auch vorher stand, ist es schlicht nicht umsetzbar. Zumindest nicht so, wie es im Tessin gehandhabt wird. Die Spitäler haben Ärzte, die grundsätzlich für den stationären Bereich zuständig sind und später zu den Ambulatorien berufen werden, wenn es nötig ist. Hinzu kommt, und das ist den