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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten
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Direktzahlungsverordnung Anhörung
4 Weidesysteme für Schafe
A Ständige Behirtung
1. Die Herdenführung erfolgt durch einen Hirten oder eine Hirtin mit Hunden
und die Herde wird täglich auf einen vom Hirten oder von der Hirtin ausgewählten Weideplatz geführt.
2. Die Weidefläche ist in Sektoren aufgeteilt und auf einem Plan festgehalten.
3. Die Nutzung ist angepasst und die Beweidung gleichmässig ohne Übernut-
zung.
4. Die Aufenthaltsdauer übersteigt im gleichen Sektor beziehungsweise auf der
gleichen Weidefläche zwei Wochen nicht und dieselbe Fläche wird frühestens nach vier Wochen wieder beweidet.
5. Die Herde ist ununterbrochen behirtet.
6. Die Auswahl und Nutzung der Übernachtungsplätze erfolgt so, dass ökologi-
sche Schäden vermieden werden.
7. Es wird ein Weidejournal geführt.
8. Die Beweidung erfolgt frühestens 20 Tage nach der Schneeschmelze.
9. Kunststoffweidenetzte werden nur für die Einzäunung der Übernachtungs-
plätze sowie in schwierigem Gelände oder bei hohem Weidedruck für die Unterstützung der Weideführung während der zugelassenen Aufenthaltsdauer verwendet. Nach dem Wechsel der Koppel werden die Kunststoffweidenetze jeweils umgehend entfernt. Verursacht der Einsatz von Kunststoffweidenetzen Probleme für die Wildtiere, so kann der Kanton Auflagen für die Einzäunung verfügen und wenn nötig den Einsatz auf die Übernachtungsplätze begrenzen.
B Umtriebsweide
1. Die Beweidung erfolgt während der gesamten Sömmerungsdauer in Koppeln, die eingezäunt oder natürlich klar abgegrenzt sind.
2. Die Nutzung ist angepasst und die Beweidung gleichmässig ohne Übernutzung.
3. Der Umtrieb ist regelmässig in Berücksichtigung von Koppelfläche, Bestossung und Standortbedingungen.
4. Dieselbe Koppel wird während höchstens zwei und frühestens wieder nach vier Wochen beweidet.
5. Die Koppeln sind auf einem Plan festgehalten.
6. Es wird ein Weidejournal geführt.
7. Die Beweidung erfolgt frühestens 20 Tage nach der Schneeschmelze.
8. Für Kunstoffweidenetze gilt Ziffer 3 Buchstabe A Ziffer 9.