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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten

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Anhörung Direktzahlungsverordnung

Für die als Heimtiere bezeichneten Tiere der Pferdegattung werden keine Beiträge ausgerichtet.

5.5 Beitrag für regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS)

Die Beiträge für RAUS betragen je GVE und Jahr für:

a. Über 160 Tage alte Tiere der Rindergattung und Wasserbüf-

fel, mit Ausnahme von anderen Kühen, Tiere der Pferdegat-

tung, über ein Jahr alte Tiere der Schaf- und der Ziegengat- 180 Fr.

tung, Weidelämmer sowie Kaninchen

b. andere Kühe 225 Fr.

c. Bis 160 Tage alte Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel 360 Fr.

d. nicht säugende Zuchtsauen 360 Fr.

e. übrige Schweine ohne Saugferkel 155 Fr.

f. Brut- und Konsumeier produzierende Hennen und Hähne,

Junghennen, Junghähne und Küken zur Eierproduktion,

Mastpoulets und Truten 280 Fr.

Für die als Heimtiere bezeichneten Tiere der Pferdegattung werden keine Beiträge ausgerichtet.

6 Ressourceneffizienzbeiträge

6.1 Beitrag für emissionsmindernde Ausbringverfahren

Der Beitrag beträgt 30 Franken pro Hektare und Gabe.

6.2 Beitrag für schonende Bodenbearbeitung

Die Beiträge betragen pro Hektare und Jahr:

a. für die Direktsaat 250 Fr.

b. für die Streifensaat 200 Fr.

c. für die Mulchsaat 150 Fr.

Der Zusatzbeitrag für die herbizidlose, schonende Bodenbearbeitung beträgt 400 Franken pro Hektare und Jahr.

6.3 Beitrag für den Einsatz von präzisen Applikationstechniken

Der Beitrag beträgt 200 Franken pro Hektare.