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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten

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Direktzahlungsverordnung Anhörung

2.1.3 Falsche Angaben in Bezug auf die Weidedauer

Differenz Kürzung

Bis 3 Tage Keine Kürzung

4–6 Tage Kürzung der Beiträge um 20 %,

maximal um 3000 Fr.

Über 6 Tage sowie im Wiederholungsfall Kürzung der Beiträge um 50 %,

maximal um 6000 Fr.

Als Wiederholungsfall gilt die gleiche Verletzung von Vorschriften oder der gleiche Mangel innerhalb von vier Jahren.

2.2 Kürzungen bei Erschwerung der Kontrollen

Bei Erschwerung der Kontrollen werden die Beiträge um 10 %, mindestens um 200 Fr., maximal um 1000 Fr. gekürzt.

Eine Verweigerung der Kontrolle hat den Beitragsausschluss zur Folge.

2.3 Kürzungen bei nicht rechtzeitiger Gesucheinreichung

Ausser in Fällen höherer Gewalt werden die Beiträge bei verspäteter Gesuchseinreichung oder Anmeldung um 10 %, mindestens um 200 Fr., maximal um 1000 Fr., gekürzt.

Keine Beiträge werden ausgerichtet, wenn eine sachgerechte Kontrolle nicht mehr möglich ist.

2.4 Kürzungen bei Verstössen gegen landwirtschaftsrelevante gesetzliche Vorschriften nach Art. 103 Abs. 1 Bst. e

Fahrlässiger Verstoss Eventualvorsätzlicher Vorsätzlicher Verstoss Verstoss Erstmaliger Verstoss 5 %, mind. 200 Fr., 15 %, mind. 200 Fr., 25 %, mind. 200 Fr., ohne Dauerwirkung max. 500 Fr. max. 1500 Fr. max. 2500 Fr. Erstmaliger Verstoss 10 %, mind. 200 Fr., 25 %, mind. 200 Fr., 50 %, mind. 200 Fr., mit Dauerwirkung max. 1000 Fr. max. 2500 Fr. max. 10 000 Fr. Im Wiederholungs- Verdoppelung Verdoppelung Beitragsausschluss fall innerhalb der Kürzung der Kürzung von 4 Jahren