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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten
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Direktzahlungsverordnung Anhörung
1.5 Alpungsbeitrag
Der Alpungsbeitrag beträgt 370 Franken pro gesömmerter NST und Jahr.
1.6 Sömmerungsbeitrag
Der Sömmerungsbeitrag wird aufgrund vom festgelegten Normalbesatz berechnet und beträgt pro NST und Jahr:
a. Schafe, ausgenommen Milchschafe, bei 400 Fr.
ständiger Behirtung und Umtriebsweide mit
Herdenschutzmassnahmen
b. Schafe, ausgenommen Milchschafe, bei 320 Fr.
Umtriebsweide
c. Schafe, ausgenommen Milchschafe, bei 120 Fr.
übrigen Weide
d. andere raufutterverzehrende Nutztiere 400 Fr.
2 Versorgungssicherheitsbeiträge
2.1 Basisbeitrag
Der Basisbeitrag beträgt 900 Franken pro Hektare und Jahr.
Für Dauergrünflächen, die als Biodiversitätsförderflächen nach Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe a, b, c oder d bewirtschaftet werden, beträgt der Basisbeitrag 450 Franken pro Hektare und Jahr.
2.2 Produktionserschwernisbeitrag
Der Produktionserschwernisbeitrag beträgt pro Hektare und Jahr:
a. in der Hügelzone 240 Fr.
b. in der Bergzone I 300 Fr.
c. in der Bergzone II 320 Fr.
d. in der Bergzone III 340 Fr.
e. in der Bergzone IV 360 Fr.
2.3 Beitrag für die offene Ackerfläche und Dauerkulturen
Der Beitrag für die offene Ackerfläche und Dauerkulturen beträgt 300 Franken pro Hektare und Jahr.