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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten

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Direktzahlungsverordnung Anhörung

Anhang 8

(Art. 103 )

Kürzungen der Direktzahlungen

1 Kürzungen der Direktzahlungen von Ganzjahresbetrieben

1.1 Kürzungen der neuen Programme in 2014

Für die neuen Programme, wie Ressourceneffizienzbeiträge, die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion richtet sich die Kürzung oder Verweigerung der Direktzahlungen nach der Schwere des Verstosses sowie sinngemäss nach den Vorgaben der Richtlinie der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz zur Kürzung der Direktzahlungen vom 27. Januar 2005 (Fassung 2008).

Vorgehen zur Erarbeitung der detaillierten Kürzungsvorgaben für Ganzjah-

resbetriebe ab 2015

Ab Oktober 2013 wird sich unter Federführung des BLW eine „Arbeitsgruppe Kürzungsvorgaben“ mit der Erarbeitung der einheitlichen Kürzungsvorgaben befassen. Vorgängig – bis zum Oktober 2013 - werden die standardisierten Kontrollpunkte erarbeitet. Für die standardisierten Kontrollpunkte müssen in der Folge Punkt für Punkt entsprechende Kürzungen festgelegt werden. Dieser Prozess unter der Federführung des BLW ist in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen geplant. Die Arbeiten müssen ungefähr bis Ende 2013 abgeschlossen sein.

In Lauf des Jahres 2014 werden dann Acontrol und die EDV-Systeme der Kantone angepasst, damit für das Direktzahlungsjahr 2015 sämtliche Direktzahlungsarten nach neuem Recht gekürzt werden kann.

Für 2014 gilt die Übergangsbestimmung nach Artikel 112 Absatz 11.

1.2 Biodiversitätsbeiträge

Kein Beiträge werden ausgerichtet für Flächen, die durch unsachgemässe Bewirtschaftung oder durch vorübergehende nicht landwirtschaftliche Nutzung in ihrer Qualität beeinträchtigt werden.

1.3 Landschaftsqualitätsbeitrag

1 Sanktionen sind vom Kanton im Rahmen der projektbezogenen vertraglichen Vereinbarungen festzulegen. Für Projekte, die 2014 beginnen, entsprechen diese mindestens den Kürzungen nach den Absätzen 2 und 3.

2 Bei einer erstmaligen nicht vollständigen Erfüllung der Voraussetzungen und Auflagen, sind mindestens die Beiträge des laufenden Jahres zu kürzen und die