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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten
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Direktzahlungsverordnung Anhörung
4 Landschaftsqualitätsbeitrag
Pro Projekt und Jahr übersteigen die Beiträge des Bundes nicht 90 Prozent der folgenden Beträge:
a. pro ha LN von Betrieben mit vertraglichen Vereinba-
rungen 360 Fr.
b. pro NST von Sömmerungs- oder Gemeinschafts-
weidebetrieben mit vertraglichen Vereinbarungen 240 Fr.
5 Produktionssystembeiträge
5.1 Beitrag für die biologische Landwirtschaft
Der Beitrag für die biologische Landwirtschaft beträgt pro Hektare und Jahr:
a. für die Spezialkulturen 1600 Fr.
b. für die übrige offene Ackerfläche 1200 Fr.
c. für die übrige landwirtschaftliche Nutzfläche 200 Fr.
5.2 Beitrag für extensive Produktion von Getreide, Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Ackerbohnen und Raps
Der Beitrag für extensive Produktion beträgt 400 Franken pro Hektare und Jahr.
5.3 Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion
Der Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion beträgt 200 Franken pro Hektare Grünfläche des Betriebes und Jahr.
5.4 Beitrag für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS)
Die Beiträge für BTS betragen je GVE und Jahr für:
a. Über 160 Tage alte Tiere der Rindergattung und Wasserbüf-
fel, mit Ausnahme von anderen Kühen, über 30 Monate alte
Tiere der Pferdegattung und über ein Jahr alte Tiere der 90 Fr.
Ziegengattung
b. andere Kühe 115 Fr.
c. Schweine ohne Saugferkel 155 Fr.
d. Brut- und Konsumeier produzierende Hennen und Hähne,
Junghennen, Junghähne und Küken zur Eierproduktion,
Mastpoulets und Truten sowie Kaninchen 280 Fr.