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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten

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Anhörung Direktzahlungsverordnung

Beiträge des vergangenen Jahres zurückzufordern. Die Kürzung gilt für die Flächen und Elemente, für welche die Voraussetzungen und Auflagen nicht vollständig eingehalten werden.

3 Bei wiederholter nicht vollständiger Erfüllung der Voraussetzungen und Auflagen, sind zusätzlich zum Beitragsausschluss für das entsprechende Beitragsjahr sämtliche im laufenden Projekt ausgerichteten Beiträge zurückzufordern. Die Kürzung gilt für die Flächen und Elemente, für welche die Voraussetzungen und Auflagen nicht vollständig eingehalten werden.

2 Kürzungen der Direktzahlungen im Sömmerungsgebiet

2.1 Kürzungen bei falschen Angaben

2.1.1 Falsche Angaben in Bezug auf die Tiere

Differenz Kürzung

0–5 %, maximal 1 GVE Keine Kürzung

Über 5–20 % oder über 1 GVE, Kürzung der Beiträge um 20 %,

maximal jedoch 4 GVE maximal um 3000 Fr.

Über 20 % oder über 4 GVE Kürzung der Beiträge um 50 %,

sowie im Wiederholungsfall maximal um 6000 Fr.

2.1.2 Falsche Angaben in Bezug auf die Flächen

Differenz Kürzung

0–5 %; maximal 1 ha Keine Kürzung

0–10 %, wenn Vermessung Keine Kürzung

nicht aktualisiert

Über 5–20 %; maximal 2 ha Kürzung der Beiträge um 20 %,

maximal um 3000 Fr.

Über 10–30 %, wenn Vermessung Kürzung der Beiträge um 20 %,

nicht aktualisiert maximal um 3000 Fr.

Über 20 % oder über 2 ha Kürzung der Beiträge um 50 %,

sowie im Wiederholungsfall maximal um 6000 Fr.

Über 30 Prozent, wenn Vermessung Kürzung der Beiträge um 50 %,

nicht aktualisiert maximal um 6000 Fr.