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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten
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Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- Anhörung und Ernährungswirtschaft (QuNaV)
Förderung von Qualitäts- und Nachhaltigkeitsprogrammen
Gefördert werden kann der Einstieg in und die Teilnahme an Qualitäts- oder Nachhaltigkeitsprogrammen, deren Anforderungsprofil klar über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegt (z.B. Bioprodukte oder Produkte aus besonders artgerechter Tierhaltung oder ressourcenschonender Produktion).
Unterstützt wird dabei die Teilnahme der Landwirtschaftsbetriebe an einem Qualitätsprogramm während der ersten vier Jahre. Es handelt sich um eine betriebsgebundene Finanzierung, die als Einstiegshilfe in ein Qualitätsprogramm dient. Sie dient der Deckung der Teilnahmekosten (insbesondere der Kontrollkosten), nicht aber einer Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Die Programme müssen einen Kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) beinhalten, wie dies aus den Normen der ISO-Reihe bekannt ist.
Zudem kann auch die Entwicklung neuer oder die Weiterentwicklung bestehender Programme unterstützt werden, wobei die Finanzhilfe an die Trägerschaft fliesst. Ziel ist dabei, die Implementierung von zukünftig relevanten Anforderungen im Bereich Qualität und Nachhaltigkeit rascher umzusetzen. Damit sollen Entwicklungsanstrengungen auf zukünftige Prozesse und Produkte konzentriert werden. Als Weiterentwicklung gefördert werden Entwicklungsschritte, welche das Leistungsprofil des bestehender Programmes massgeblich erhöhen. Sie ist deshalb nicht mit dem ohnehin vorausgesetzten KVP zu verwechseln. Als Beispiele können hier Weiterentwicklungen in den Bereichen Klima- und Ressourcenschutz, Energie oder Biodiversität angeführt werden.
Die Gesuchseinreichung erfolgt durch die Zusammenschlüsse von Produzenten und Verarbeitern oder Händlern. Es können Gesuche zur subsidiären Finanzierung aller Projektphasen von Programmen (Vorabklärung, Startphase und Teilnahme) eingereicht werden.
Folgende Kriterien muss ein förderbares Programm erfüllen:
Marktbedeutung und Wertschöpfungsrelevanz
Gewährleistung der von Konsumenten geforderten Qualitäten (insbesondere Integration von Nachhaltigkeitsaspekten)
Aufweisen eines innovativen Ansatzes
Verankerung einer progressiven Weiterentwicklung des Standards
Einbezug mehrerer Stufen der Wertschöpfungskette
Innovative Nachhaltigkeitsprojekte
Mit dieser Massnahme können betriebswirtschaftlich orientierte, innovative Projekte im weiteren Sinne gefördert werden. Es handelt sich um zeitlich und kostenmässig limitierte Vorhaben, welche gleichzeitig Nachhaltigkeits- und betriebswirtschaftliche Ziele verfolgen. Alle Projektphasen (Vorabklärung, Startphase und Teilnahme) können subsidiär unterstützt werden. Die Innovationsförderung soll helfen, Ideen zu konkreten Umsetzungsplänen zu entwickeln und diese zu implementieren, langfristig müssen die Projekte jedoch selbsttragend sein.
Folgende Kriterien muss ein Projekt erfüllen:
Innovativer Ansatz (z.B. in Bezug auf Produkte, Marketing, Organisationsform oder Form der Partnerschaften)
Integration von Nachhaltigkeitsaspekten anhand quantifizierter Ziele
Modellcharakter für Gesamtbranche
Potenzial zur Nutzung von Marktchancen
Kommt in erster Linie der Landwirtschaft zugute (d.h. Trägerschaft mit massgeblicher LW-Beteiligung)
Kooperation in der Wertschöpfungskette
Die Massnahmentypen sind auf die im Rahmen der AP 14 – 17 vorgeschlagenen neuen Instrumente und die bereits bestehenden Instrumente abgestimmt. Doppelspurigkeiten bezüglich der Förderung werden so ausgeschlossen. Synergieeffekte mit anderen Instrumenten hinsichtlich der Erreichung der definierten Ziele in den Bereichen Umwelt, Landschaft und Wertschöpfung sind gewollt.