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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten
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Anhörung Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit
in der Land- und Ernährungswirtschaft (QuNaV)
Nachhaltigkeitsprojekte müssen einen Modellcharakter für die Gesamtbranche aufweisen; Dies impliziert auch, dass eine bestimmte Art von Modellvorhaben grundsätzlich nur einmal unterstützt werden kann. Es soll damit verhindert werden, dass erfolgreiche Projekte kopiert und jeweils mit Bundeshilfe „angeschoben“ werden.
Das Projekt muss Aspekte von mindestens zwei Nachhaltigkeitsdimensionen – neben der ökonomischen also die soziale oder die ökologische - integrieren. Die Trägerschaft muss mit der Gesuchseingabe ein Konzept für die Wirkungskontrolle, basierend auf Nachhaltigkeitsindikatoren, vorlegen. Die Nachhaltigkeitsindikatoren sollen Wirkungsziele in den untenstehenden Bereichen der Nachhaltigkeit quantifizieren. Da es zwischen den verschiedenen Bereichen der Nachhaltigkeit zu Trade-offs kommen kann, ist zudem eine Risikoabschätzung für Indikatoren nicht berücksichtigte Bereiche der Nachhaltigkeit zu machen.
In der Gesucheingabe müssen die folgende Felder der Nachhaltigkeit berücksichtig werden
Ökologische Nachhaltigkeit: Biodiversität
Landschaft
Klima
Luft
Wasser
Boden
Energie
Soziale Nachhaltigkeit: Gerechtere Verteilung des Mehrwertes
Fortschrittliche Arbeitsbedingungen
Soziale Dienstleistungen
3. Abschnitt: Verfahren
In den Artikeln 10 bis 13 wird das Verfahren festgelegt, das sich stark am Modell der landwirtschaftlichen Absatzförderung orientiert.
Die Termine für die Gesuchseingabe nach Artikel 10 Abs. 4 sowie für den Entscheid über die Finanzhilfe nach Artikel 11 Abs. 1 gelten für Massnahmen, welche ab dem Realisierungsjahr 2015 unterstützt werden.
Nach Artikel 11 Abs. 5 kann das BLW sowohl Personen aus der Bundesverwaltung als auch Organisationen und Personen, welche nicht der Bundesverwaltung angehören, zur Beratung beiziehen. Es soll keine ausserparlamentarische Kommission eingesetzt werden.
Sofern für die Förderung von Programmen und Projekten verschiedene Förderinstrumente in Frage kommen, werden die entsprechenden Bundespartner konsultiert.
16.4 Auswirkungen
16.4.1 Bund
Der Finanzrahmen 2014-2017 sieht eine progressive Steigerung der verfügbaren Mittel auf maximal 10 CHF Mio. pro Jahr für die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft vor. Die Mittel sind innerhalb der Rubrik Qualitäts- und Absatzförderung im Budget eingestellt.
Der für den Vollzug und die durch die Gesuchsbearbeitung entstehende Mehraufwand von rund einer Vollzeitstelle in der Verwaltung wird innerhalb des BLW kompensiert.