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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten

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Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- Anhörung und Ernährungswirtschaft (QuNaV)

und Landwirte bzw. deren Organisationen. Die Unterstützung der Produzenten und Produzentinnen oder der entsprechenden Branchen durch den Bund erfolgt subsidiär, und die Finanzhilfe kann in jedem Fall maximal fünfzig Prozent der anrechenbaren Kosten ausmachen. Entsprechend wird eine ausreichende Eigenfinanzierung vorausgesetzt.

Art. 7 Höhe und Dauer der Finanzhilfe

Die Höhe und Dauer der Finanzhilfe ist von der zu fördernden Projektphase abhängig.

Vorabklärung Starthilfe Teilnahme

Zweck Erstellung der Entschei- Lancierung und Erst- Einstiegshilfe für Pro-

dungsgrundlage oder Implementierung der duzentinnen und Prodes Businessplans, und Vorhaben anhand des duzenten in ein beder Festlegung der Um- Projektbeschriebes stimmtes Programm setzung der Projektidee und Businessplans oder Projekt.

Beispiele Machbarkeitsstudien, Erstellung des Kon- Beitrag an Kontroll-

Marktforschung oder trollhandbuches, der und Zertifizierungsko-Marktabklärungen, Checkliste etc. sten währen einer Ein-Nachhaltigkeits- stiegsphase

bewertungen, Finanzie-

rungsmodelle etc.

Maximale Dauer keine 4 Jahre 4 Jahre

Maximale Höhe Fr. 20‘000 und höch- höchstens 50% höchstens 50%

stens 50%

Finanzierung Gebunden an die Gebunden an die Gebunden an den

Massnahme Massnahme Landwirtschaftlichen Betrieb

2. Abschnitt : Spezifische Anforderungen

Art. 8 Qualitätssicherungs.- und Nachhaltigkeitsprogramme

Bezüglich der spezifischen Anforderungen an diesen Projekttyp sind folgende beiden Erfordernisse besonders hervorzuheben:

 Das Programm muss einer von den Konsumentinnen und Konsumenten nachgefragten Leistung entsprechen. Dies ist bei der Gesuchseingabe nachzuweisen, beispielsweise aufgrund einer entsprechenden Marktforschung, demoskopischen Umfragen, Testverkäufen oder ähnlichem;

 Die Anforderungen an die Produkte oder Prozesse müssen deutlich über den gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Qualität oder Nachhaltigkeit liegen. Es ist somit nicht ausreichend, wenn das Programm nur oder fast ausschliesslich gesetzliche Basisanforderungen (einschliesslich der Anforderungen des ÖLN, SwissGap) zum Gegenstand haben.

Art. 9 Innovative Nachhaltigkeitsprojekte

Bezüglich der spezifischen Anforderungen an diesen Projekttyp ist besonders hervorzuheben:

 Die Staatliche Förderung soll dort ansetzen, wo Marktchancen und zu realisierende Mehrwerte im Bereich der Qualität und Nachhaltigkeit liegen. Es handelt sich nicht um Technologieförderung und Grundlagenforschung.