Vorlage
Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 4Fedlex · Vorlage
Einleitung Anhörung
Präzisierung, dass für landwirtschaftsnahe Tätigkeiten die Massnahmen im Bereich der Investiti-
onshilfen sowie der Forschung und Beratung gelten (Art. 3 Abs. 1bis);
Möglichkeit zur Definition von Standardverträgen durch Branchenorganisationen (Art. 8);
Festlegung des Ansatzes für die Verkäsungszulage von 15 Rp./kg und des Ansatzes für die Zulage
für silagefreie Fütterung von 3 Rp./kg auf Gesetzesstufe (Art. 38 und 39 jeweils Abs. 3), wobei der Bundesrat die Höhe der Zulagen unter Berücksichtigung der Mengenentwicklung anpassen kann;
Ergänzung der Regelung zu den Standardverträgen im Milchsektor in dem Sinne, dass die minima-
le Vertragsdauer mindestens ein Jahr betragen muss und der Bundesrat den Standardvertrag auf allen Stufen des Kaufes und Verkaufes von Rohmilch allgemeinverbindlich erklären kann (Art. 37 Abs. 1-3 sowie 6);
bis
Zuteilung der Fleischzollkontingentsanteile zu 40% nach Inlandleistung (Art. 48 Abs. 2 );
Möglichkeit zur Ausrichtung von Einzelkulturbeiträgen für die Produktion von Nutztierfutter (Art. 54
Abs. 1);
Ausdehnung der Verwertungsbeiträge auf Beeren und bis 2017 befristete Umstellungsbeiträge für
Früchte und Gemüse (Art. 58 Abs. 1 und 2);
Weiterführung der heutigen Praxis zur Ausrichtung von Direktzahlungen in bestehenden Bauzonen
und Ausschluss neuer Bauzonen von den Direktzahlungen (Art. 70a Abs. 1 Bst. d);
Verzicht auf eine Verschärfung der Ausbildungsanforderung als Voraussetzung für Direktzahlun-
gen. Die geltende Regelung wird weitergeführt (Art. 70 Abs. 1 Bst. h);
Weiterführung der Beitragsabstufung nach Fläche (Art. 70 Abs. 3 Bst. f);
Einführung eines Beitrags für Betriebe mit einem hohen Anteil an Mähwiesen in Hanglagen (Art. 71
Abs. 1 Bst. c);
Erhöhung des maximalen Bundesanteils bei Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekten von
80 auf 90 Prozent (Art. 73 Abs. 3 und Art. 74 Abs. 3);
Einführung einer Anhörungsmöglichkeit beim Verfahren zur Bestimmung der Wettbewerbsneutrali-
tät, das neben den direkt betroffenen Gewerbebetrieben auch die gewerblichen Organisationen und Branchenverbände einbezieht (Art. 89a);
Ausdehnung der Investitionskredite auf Massnahmen zur Marktanpassung von Spezialkulturen und
die Erneuerung von Dauerkulturen (Art. 106 Abs. 1 Bst. d und Abs. 2 Bst. e) und Ausrichtung von Investitionskrediten für Bauten und Einrichtungen gewerblicher Kleinbetriebe auch im Talgebiet (Art. 107a Abs. 1);
Möglichkeit für die Kantone, die landwirtschaftliche Gewerbegrenze auf 0,6 SAK statt wie bisher
0,75 SAK zu senken (Art. 5 Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht, BGBB);
Einheitliche Definition des Begriffs „landwirtschaftliches Gewerbe“ bei allen Anwendungsbereichen
unter Berücksichtigung der für längere Dauer zugepachteten Grundstücke (Art. 7 Abs. 4bis BGBB).
Ausdehnung der Entsorgungsbeiträge auf Schlachtnebenprodukte von Tieren der Pferdegattung
und von Geflügel (Art. 45a Abs. 2 Tierseuchengesetz, TSG);
Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums bis Ende 2017 (Art. 37a Gentechnikgesetz).
Anpassung der Faktoren für die Standardarbeitskräfte
In der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 hat der Bundesrat eine Anpassung der Faktoren für die Standardarbeitskräfte (SAK) an den technischen Fortschritt auf den 1. Januar 2014 in Aussicht gestellt. Mit der Änderung von Artikel 5 BGBB hat das Parlament die angekündigte Senkung der SAK-Faktoren antizipiert. Zu den SAK-Faktoren selbst hat sich das Parlament im Rahmen der Debatte zur Agrarpolitik 2014-2017 nicht geäussert. Diese werden nicht auf Gesetzes- sondern auf Verordnungsstufe festgelegt. Der Nationalrat hat jedoch ein Postulat von Leo Müller „Bemessung der Standardarbeitskraft“ (12.3906) überwiesen, das den Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der das heutige Sy-