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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten
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Anhörung Einleitung
Die Revision des Landwirtschaftsgesetzes enthält Änderungen in 9 anderen Bundesgesetzen. Die Anpassungen im Bundesgerichtsgesetz, im Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht, im Raumplanungsgesetz und im Gentechnikgesetz erfordern keine Verordnungsanpassungen, da diese Bestimmungen direkt anwendbar sind. Die Änderungen im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht, im Zolltarifgesetz und im Gewässerschutzgesetz werden im Rahmen des vorliegenden Verordnungspakets umgesetzt. Zu den Ausführungsbestimmungen bezüglich der Änderung des Jagdgesetzes führt das UVEK parallel dazu eine separate Anhörung durch. Die Inkraftsetzung der Änderungen des Tierseuchengesetzes und die entsprechende Umsetzung auf Verordnungsebene erfolgt wie bereits dargelegt zu einem späteren Zeitpunkt.
Das vorliegende Paket soll im Herbst 2013 vom Bundesrat verabschiedet werden. Es umfasst Entwürfe zu 16 Bundesratsverordnungen. Die Einordnung richtet sich nach der Reihenfolge der systematischen Sammlung des Bundesrechts. Aus der nachstehenden Liste wird ersichtlich, ob es sich beim entsprechenden Verordnungsentwurf um eine Totalrevision, eine Änderung oder um einen neuen Erlass handelt. Zu jeder Verordnung sind die wichtigsten materiellen Änderungen aufgeführt. Die Sömmerungsbeitragsverordnung (SR 910.133), die Öko-Qualitätsverordnung (SR 910.14) und die Ethoprogrammverordnung (SR 910.132.4) werden in Folge deren Integration in die neue Direktzahlungsverordnung aufgehoben.
Im Anhang sind die im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 vom Parlament beschlossenen Erlasstexte (Teilrevision LwG und Bundesbeschluss zu den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2014-2017)
aufgeführt.
0.4 Hinweise zum Anhörungsverfahren
Anhörungsunterlage
In der vorliegenden, gedruckten Anhörungsunterlage bilden die Erläuterungen und die Verordnungen jeweils zusammen ein Verordnungsdossier in der Reihenfolge gemäss Liste der Verordnungen (Laufnummer beachten). Die Seiten des Gesamtpaketes sind für eine bessere Übersicht fortlaufend numeriert.
Die Unterlagen können auch von der Homepage des BLW http://www.blw.admin.ch/themen oder der Bundeskanzlei http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html im Format PDF (Acrobat-Reader) elektronisch heruntergeladen werden.
Eingabe der Stellungnahmen
Die Anhörung dauert bis zum 28. Juni 2013. Wir empfehlen, die Word-Vorlage des Bundesamts für Landwirtschaft zu verwenden. Sie kann auf der Homepage des BLW http://www.blw.admin.ch/themen heruntergeladen werden. Dies erleichtert dem Bundesamt die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen.
Die schriftlichen Stellungnahmen können dem Bundesamt folgendermassen zugestellt werden:
• per E-Mail an:
• per Post an:
Bundesamt für Landwirtschaft, Verordnungspaket AP 14-17, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern
Weitere Auskünfte
Für weitere Auskünfte können Sie sich an folgende Adressen wenden:
• Monique Bühlmann ([email protected]), Sekretariat Tel. 031 322 59 38
• Thomas Meier ([email protected]) Tel. 031 322 25 99
• Simon Lanz ([email protected]) Tel. 031 322 26 02