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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten

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Einleitung Anhörung

Liste der Verordnungen und wichtigste Änderungen

Nr. Verordnung Anpas- Wichtigste Änderungen Seite SR-Nr. sung

1 Verordnung Teilrevi-  Abstimmung der Berechnung der Standardarbeits-13

über das bäu- sion kräfte (SAK) mit der Definition des Begriffs Landerliche Boden- wirtschaft nach Artikel 3 Absatz 1 LwG, d.h. der Arrecht (VBB) beitsaufwand für die Lagerung und den Verkauf 211.412.110 selbstproduzierter Erzeugnisse wird neu berück-

sichtigt;

 Ergänzung der zusätzlichen SAK-Faktoren und Zuschläge für landwirtschaftliche Spezialkulturen und spezielle Betriebszweige unter Berücksichtigung der parlamentarischen Beratungen zur Mo 10.3388 von SR Hess zur Pilzproduktion.

2 Direktzah- Totalre-  Einführung des neuen zielgerichteten Direktzah-17

lungsverord- vision lungssystems mit Kulturlandschafts-, Versorgungsnung (DZV) sicherheits-, Biodiversitäts-, Landschaftsqualitäts-, 910.13 Produktionssystem-, Ressourceneffizienz- und

Übergangsbeiträgen;

 Integration der Sömmerungsbeitrags- und der Öko-Qualitätsverordnung des Bundesrates sowie der Ethoprogrammverordnung des WBF in die neue Direktzahlungsverordnung;

 Weiterführung der bisherigen Ausbildungsanforderung, des Mindestarbeitsaufkommens von 0,25 SAK, der Altersgrenze von 65 Jahren, der Abstufung der Beiträge nach Fläche und der Begrenzung der Direktzahlungen pro SAK;

 Für den Erhalt von Versorgungssicherheitsbeiträgen (Basisbeitrag und Produktionserschwernisbeitrag) wird auf allen Dauergrünflächen ein Mindesttierbesatz vorausgesetzt; für Dauergrünflächen, die als Biodiversitätsförderflächen bewirtschaftet werden, muss der halbe Mindesttierbesatz erreicht werden; stärkere Förderung des Ackerbaus mit einem spezifischen Beitrag für die offene Ackerfläche und Dauerkulturen;

 Im Rahmen der Kulturlandschaftsbeiträge Einführung eines Steillagenbeitrags für Betriebe mit einem hohen Anteil Mähwiesen in Hanglagen und eines Alpungsbeitrags für Ganzjahresbetriebe, die Tiere zur Sömmerung abgeben; Ausdehnung des Hangbeitrags aufs Talgebiet und Einführung einer dritten Hangneigungsstufe für sehr steile Flächen (ab 2017);

 Festlegung der Höhe der Biodiversitätsbeiträge, so dass der Anreiz vermehrt bei der Qualität anstelle der Quantität liegt; Weiterführung der Vernetzung.

 Einführung des Landschaftsqualitätsbeitrags für die Erhaltung und Weiterentwicklung der Land-

schaftsqualität; in einer ersten Phase Begrenzung der Anzahl Projekte und Plafonierung der Mittel pro Kanton;