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Vernehmlassung 2012/109: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 · 378 Seiten

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Anhörung Einleitung

stem beurteilt und mögliche Alternativen aufzeigt. Die vorliegende Anhörungsunterlage enthält einen konkreten Vorschlag zur Anpassung der SAK-Faktoren und zur Abfederung der Auswirkungen, insbesondere eine Senkung der Eintrittsschwellen bei den einzelbetrieblichen Strukturverbesserungen sowie eine Erhöhung der Direktzahlungsbegrenzung pro SAK. Der Bundesrat wird in Kenntnis der Anhörungsergebnisse entscheiden, ob diese Änderungen auf 2014 eingeführt werden oder ob eine Anpassung erst nach Vorliegen der Ergebnisse des Berichts zum Postulat Leo Müller erfolgen soll.

0.2 Finanzielle Rahmenbedingungen

Landwirtschaftliche Zahlungsrahmen für die Jahre 2014 bis 2017

Am 13. März 2013 hat das Parlament den Bundesbeschluss zu den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2014-2017 verabschiedet. Gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates wird der Zahlungsrahmen Grundlagenverbesserungen und Sozialmassnahmen um insgesamt 160 Millionen Franken bzw. 40 Millionen Franken pro Jahr aufgestockt. Wie im Bundesbeschluss festgehalten, stehen damit für die Investitionskredite 30 Millionen Franken und für die Strukturverbesserungsbeiträge 10 Millionen Franken pro Jahr mehr zur Verfügung.

Zahlungsrahmen Botschaft vom Bundesbeschluss vom 1. Februar 2012 13. März 2013

Mio. Fr.

Grundlagenverbesserungen und Sozialmassnahmen 638778

Produktion und Absatz 1'776 1'776

Direktzahlungen 11'256 11'256

Total 13'670 13'830

Die Ausdehnung der Entsorgungsbeiträge auf Schlachtnebenprodukte von Tieren der Pferdegattung und von Geflügel hat ausserhalb der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen Mehrausgaben zur Folge, die in der Parlamentsdebatte auf jährlich rund 20 Millionen Franken geschätzt wurden. Zudem führt die teilweise Wiedereinführung der Inlandleistung bei der Zuteilung der Fleischzollkontingentsanteile zu Mindereinnahmen in der Grössenordnung von 37 Millionen Franken pro Jahr.

Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014

Am 19. Dezember 2012 hat der Bundesrat die Botschaft zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP 2014) verabschiedet. Die darin enthaltenen Sparmassnahmen entlasten den Bundeshaushalt jährlich um rund 700 Millionen Franken. Mit dem KAP 2014 sollen strukturelle Defizite in den Jahren 2014 bis 2016 aus heutiger Sicht vermieden werden. Die Reduktion der Ausgaben im Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung beträgt insgesamt 57 Millionen Franken1. Sie wird schwergewichtig mittels Kürzung der Direktzahlungen um 50 Millionen Franken umgesetzt. Die Reduktion des Kredits Direktzahlungen soll gemäss Botschaft zum KAP 2014 proportional bei allen Beiträgen erfolgen. Die verbleibenden rund 6,7 Millionen Franken werden bei ausgewählten Ausgaben eingespart, die in der Landwirtschaft kurzfristig weniger einkommenswirksam sind. Sie sollen gemäss Botschaft zum KAP 2014 wie folgt umgesetzt werden.

1 vgl. BBl 2013 823 S. 869-872