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Vernehmlassung 2012/112: Umsetzung der im zweiten «Via sicura»-Paket enthaltenen Massnahmen · 6 Seiten

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3. Fachausweis «Lastwagenfahrlehrer/in»: erforderliche Kompetenzen für den Modulabschluss C

Modul C3 Rechtliche Grundlagen; Die Lernenden können eine Lern-

Lernveranstaltungen veranstaltung im Bereich Strassenverkehrsplanen und durchführen recht, bezogen auf schwere Motorfahrzeuge und deren Anhänger, planen, durchführen und evaluieren.

Modul C4 Nutzfahrzeugtechnik, Die Lernenden sind fähig, auf der Basis

Fahrphysik und theoretischer und praktischer Grundlagen Ladung; der Nutzfahrzeugtechnik, Fahrphysik,

Ausbildungsplanung Ladung und Ladungssicherung Ausbildungsabläufe zu planen und durchzuführen.

Modul C6 Verkehrssinnbildung Die Lernenden können sich unter Einbezug

und Verhalten im der aktuellen Verkehrsregeln und der Verkehr; Verkehrskunde sowie der Besonderheiten Ausbildungsplanung für der schweren Fahrzeuge im Verkehr vorden praktischen Fahrun- bildlich verhalten und stellen dadurch eine terricht diesbezügliche Wirkung auf die Auszubildenden sicher. Sie sind fähig, Ausbildungssequenzen der praktischen Fahrausbildung entsprechend zu planen.

Modul C7 Ausbildungspraktikum Die Lernenden sind in der Lage, unter

Aufsicht der anerkannten Modulanbieter drei Fahrschüler oder Fahrschülerinnen vollumfänglich und prüfungsreif auszubilden.

Modul C8 Prüfung: Zusammen- Die Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen sind

fassen der erworbenen fähig, Fahrschüler und Fahrschülerinnen so Teilqualifikationen in auszubilden, dass sich diese mit schweren eine umfassende Motorwagen und deren Anhängern regel-Fahrlehrer-/Fahr- konform, sicher, partnerschaftlich, umweltlehrerinnen-Kompetenz bewusst und verantwortungsvoll im

Strassenverkehr bewegen.