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Vernehmlassung 2012/112: Umsetzung der im zweiten «Via sicura»-Paket enthaltenen Massnahmen · 2 Seiten

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation U V E K Département fédéral de l’Environnement, des Transports, de l’Energie et de la Communication E T E C Dipartimento federale dell’Ambiente, dei Trasporti, dell’Energia e delle Comunicazioni A T E C

3003 Bern,

Weisungen über besondere Markierungen auf der Fahrbahn

Die Weisungen vom 19. März 2002 werden wie folgt ergänzt:

5a. Rote Einfärbung von Radstreifen an Gefahrenstellen

5a.1 Form und Anordnung

Die Markierung "Rote Einfärbung von Radstreifen" besteht aus einer abgegrenzten

Kennzeichnung von bestimmten Radstreifenabschnitten mit roter Farbe. Eingefärbt wird jener Bereich, wo eine erhöhte Gefahr besteht, dass der motorisierte Verkehr beim Queren des Radstreifens das Vortrittsrecht der Radfahrer missachtet. Die Einfärbung wird nur in Verbindung mit der Markierung „Radstreifen“ (6.09) verwendet und umfasst die Gesamtbreite eines Radstreifens.

Abb. 6 Anwendungsbeispiel für die Markierung "Rote Einfärbung von Radstreifen"