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Vernehmlassung 2012/112: Umsetzung der im zweiten «Via sicura»-Paket enthaltenen Massnahmen · 6 Seiten

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Anhang 1

1. Fachausweis «Autofahrlehrer/in»: erforderliche Kompetenzen für den Modulabschluss B

Modul B1 Lernprozesse Die Lernenden kennen die Einflussfaktoren

auf Lernprozesse und können diese wirksam und nachhaltig initiieren, begleiten und evaluieren.

Modul B2 Kommunikation und Die Lernenden kennen geeignete Gesprächs-

Lernatmosphäre und Kommunikationsformen und können diese anwenden. Sie sind fähig, eine positive Lernatmosphäre zu schaffen und eine optimale Beziehung zwischen Lehrenden und Lernenden zu gestalten.

Modul B3 Rechtliche Grundlagen; Die Lernenden können eine Lernveranstal-

Lernveranstaltungen tung im Bereich Strassenverkehrsrecht planen und durchführen planen, durchführen und evaluieren.

Modul B4 Automobiltechnik und Die Lernenden sind fähig, auf der Basis der

Physik; vermittelten theoretischen Grundlagen der Ausbildungsplanung Automobiltechnik und der Fahrphysik Lernsequenzen zu planen und durchzuführen sowie diese erworbenen Fähigkeiten auf die gesamte Ausbildungsplanung zu übertragen.

Modul B5 Verkehrssinnbildung Die Lernenden können die Elemente der

Verkehrssinnbildung überzeugend vermitteln und diesbezügliche Einstellungen und Haltungen bei Fahrschülern und Fahrschülerinnen entwickeln und festigen.

Modul B6 Verhalten im Verkehr; Die Lernenden können sich unter Einbezug

Ausbildungsplanung der aktuellen Verkehrsregeln und der Verfür den praktischen kehrskunde in der heutigen Mobilität vor-Fahrunterricht bildlich verhalten und stellen dadurch eine diesbezügliche Wirkung auf die Auszubildenden sicher. Sie sind fähig, Ausbildungssequenzen der praktischen Fahrausbildung entsprechend zu planen.

Modul B7 Ausbildungspraktikum Die Lernenden sind in der Lage, unter

Aufsicht der anerkannten Modulanbieter fünf Fahrschüler oder Fahrschülerinnen vollumfänglich und prüfungsreif auszubilden.