Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/115: Bundesgesetz über die Informationssicherheit (ISG) · 53 Seiten

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1 Ausgangslage

Die Gefahren und Bedrohungen für Informationen sind mit der Entwicklung zu einer Informationsgesellschaft komplexer und dynamischer geworden. Mehrere Angriffe auf Informationssysteme des Bundes haben aufgezeigt, dass der Schutz von Informationen beim Bund Lücken aufweist. Diese Lücken, insbesondere im organisatorischen Bereich, sind auch auf unzeitgemässe oder inkohärente Rechtsgrundlagen zurückzuführen.

In Zusammenarbeit mit den Departementen, der Bundeskanzlei sowie anderen Bundesbehörden hat das VBS den Entwurf eines neuen Bundesgesetzes über die Informationssicherheit erarbeitet. Das Informationssicherheitsgesetz soll die Kernelemente der Informationssicherheit an einer Stelle zusammenfassen. Es regelt insbesondere das Risikomanagement, die Klassifizierung von Informationen und die Grundsätze der Sicherheit beim Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologie. Das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung soll weiterhin uneingeschränkt gelten, weshalb das ISG explizit den Vorbehalt des Öffentlichkeitsgesetzes vorsieht. Das Gesetz soll zudem die Personensicherheitsprüfungen neu regeln und ein einheitliches Betriebssicherheitsverfahren schaffen. Es soll ferner die Unterstützung der kritischen Infrastrukturen beim Risikomanagement im Bereich der Informationssicherheit regeln. Schliesslich soll es eine gesetzliche Grundlage für den Abschluss von völkerrechtlichen Vereinbarungen im Bereich der Informationssicherheit durch den Bundesrat liefern.

Wegen der Zunahme der Vernetzung der Systeme und des elektronischen Informationsaustauschs soll das Gesetz nicht nur für die Bundesverwaltung und die Armee, sondern auch für das Parlament, die eidgenössischen Gerichte, die Bundesanwaltschaft und ihre Aufsichtsbehörde sowie die Nationalbank gelten. Kantone, Private und die Wirtschaft sollen nur dann betroffen sein, wenn sie im Auftrag des Bundes sicherheitsempfindliche Tätigkeiten ausführen.

Der Bundesrat hat am 26. März 2014 das VBS beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf des Informationssicherheitsgesetzes durchzuführen. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis zum 4. Juli 2014.

2 Vernehmlassungsteilnehmer

Zur Vernehmlassung eingeladen wurden 62 Organisationen:

 alle 26 Kantone sowie die Konferenz der Kantonsregierungen;

 alle 13 in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien;

 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete;

 9 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft;

 10 weitere interessierte Organisationen.

Die Eröffnung der Vernehmlassung wurde zudem im Bundesblatt vom 8. April 2014 öffentlich bekannt gegeben.

Eine Vernehmlassung eingereicht haben:

 alle 26 Kantone;

 4 in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien;

 1 gesamtschweizerischer Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete;

 4 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft;

 9 weitere interessierte Organisationen;

 11 nicht individuell eingeladene Teilnehmer;

Das ergibt ein Total von 55 Vernehmlassungen.