Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/115: Bundesgesetz über die Informationssicherheit (ISG) · 53 Seiten
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Kernaussagen der Vernehmlassungen
Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser begrüsst die Schaffung eines Informationssicherheitsgesetzes.
Viele Kantone beantragen, dass die Modalitäten der Anwendung des Gesetzes auf die Kantone und die Zusammenarbeit Bund-Kantone präzisiert werden.
Einigen Kantonen ist es ein Anliegen, dass sie keine eigenen parallelen Organisationen schaffen müssen, sondern auf jene des Bundes zugreifen können.
Einige Kantone fordern, bei der Erarbeitung der Ausführungsvorschriften einbezogen zu werden.
Verschiedentlich wird bemängelt, dass die im Gesetz verwendeten Begriffe zu offen oder unklar seien, was den Behörden ein erhebliches Ermessen geben würde. Es wird daher gefordert, zumindest in den Ausführungsvorschriften für Klärung und Einengung zu sorgen.
Vereinzelt wird auf die Schnittstellen zwischen Informationssicherheit, Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung hingewiesen, die noch besser zu klären seien.
3.1 Kantone
ZH begrüsst den Erlass von einheitlichen Vorschriften für den sicheren Umgang mit Informationen durch Bundesbehörden und weitere Organisationen. Der Entwurf erscheine insgesamt als gelungen und konzeptionell gut durchdacht. Die Auswirkungen auf die Kantone seien aber noch unklar und müssten spätestens bei der Umsetzung des Gesetzes und dem Erlass der entsprechenden Ausführungsvorschriften geklärt werden.
BE kann der Vorlage nur unter der Voraussetzung zustimmen, dass die kantonalen und kommunalen Behörden, soweit sie das ISG anwenden (entweder direkt als verpflichtete Behörde oder im Rahmen der Übernahme von Vorschriften des ISG in das kantonale Recht), die vom ISG vorgesehenen zentralen Fachstellen des Bundes ebenfalls beauftragen können, damit sie diese Fachstellen nicht erneut bei sich aufbauen müssen, und dass angemessene Übergangsfristen vorgesehen werden.
LU begrüsst grundsätzlich die Absicht und Stossrichtung des Gesetzesentwurfs. Dieser trage dem gesellschaftlichen und technischen Wandel im Umgang mit Information durch seine Ausrichtung auf eine integrale Informationssicherheit angemessen Rechnung. Im Kapitel 3 (Personensicherheitsüberprüfung) wird jedoch eine gewisse Überreglementierung festgestellt, welche zu einem übermässigen Aufwand bei den Kantonen führe. Desweitern seien die Kosten für die Kantone unklar. Der Vollzug sei so auszugestalten, dass den Kantonen kein grosser Verwaltungsaufwand entstehe.
UR begrüsst grundsätzlich den Entwurf des ISG und die damit zu schaffende Rechtssicherheit im Bereich der Informationssicherheit. Bei den Kosten im Rahmen des Risikomanagement und den erforderlichen Sicherheits- und Schutzmassnahmen sei das nötige Augenmass gefordert. Zudem sei dem Umgang mit klassifizierten Daten und Systemen und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Kantone mit ergänzenden, rechtsverbindlichen Ausführungen Rechnung zu tragen. UR erkennt die Wichtigkeit der Personensicherheitsprüfungen an.
SZ befürwortet die Schaffung einer einheitlichen formell-gesetzlichen Grundlage für das Management der Informationssicherheit im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Das ISG wird von SZ unterstützt. SZ geht davon aus, dass die Kantone, soweit sie betroffen sein sollten, auch zur Vernehmlassung der Ausführungsbestimmungen zur Stellungnahme eingeladen werden.
OW begrüsst die Ausrichtung des vorliegenden Entwurfs, lnformationssicherheit umfassend zu regeln, mit einer für die einzelnen Bereiche angepassten Tiefe. Gemessen am eher klei-