Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/124: Bundesgesetz über eine Vereinheitlichung des Steuerstrafrechts · 68 Seiten
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1.6 Statistische Angaben zur Steuerhinterziehung in der Schweiz
Es ergibt sich aus der Natur der Sache, dass keine Angaben über den tatsächlichen Umfang der Steuerhinterziehung und des Steuerbetruges in der Schweiz bestehen. Die Häufigkeit von Steuerstraftaten und die sogenannte «Steuermoral» stehen in Bezug zueinander. Soweit ein hohes Vertrauen in den Staat (staatliche Leistungen, effizientes und rechtskonformes Verwaltungshandeln) besteht, darf wohl angenommen werden, dass der Anreiz zu Steuerstraftaten tief ist. Die Erfahrungen mit der auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzten straflosen Selbstanzeige belegen allerdings, dass die Steuerhinterziehung auch in der Schweiz nicht vernachlässigbar ist. Die nachstehenden Angaben beruhen auf den der ESTV durch die kantonalen Steuerverwaltungen mitgeteilten Angaben (n.v. heisst nicht verfügbar). Über die Höhe der durch die kantonalen Steuerverwaltungen insgesamt pro Jahr verfügten Bussen bestehen zu wenige aussagekräftige Angaben, weshalb sie hier nicht dargestellt werden.
Direkte Steuern
2009 2010 20112012
Verfahren KSTV wegen Steuerhinter-
5‘857 4‘032 4‘337 n.v. ziehung, erledigt
- davon aufgrund von Selbstanzeigen
853 0 0 n.v. (mit Busse)
Verfahren KSTV aufgrund strafloser
Selbstanzeigen (kein Strafverfahren), 0 3‘320 4‘247 2‘411 erledigt
Untersuchungsverfahren ESTV
11 24 611
(ASU), neu eröffnet
Durch KSTV verfügte Steuern und
Bussen aufgrund ASU-Verfahren (in 158.8 57.3 22 9.5 Mio. CHF)
Indirekte Steuern
2009 2010 20112012
Verrechnungssteuer Verletzung von 1) 1) 1) 1)
n.v. n.v. n.v. n.v.
Verfahrenspflichten Verrechnungssteuer Gefährdung (neu
632 74 64 eröffnet) Verrechnungssteuer Hinterziehung /
56 30 12 Betrug (neu eröffnet)