Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/127: Ergänzung des Waldgesetzes im Rahmen der Umsetzung Waldpolitik 2020 · 42 Seiten
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Übersicht
Der Schweizer Wald ist grundsätzlich in einem guten Zustand. Aktuelle Entwicklungen wie die von gefährlichen Schadorganismen ausgehende Gefahr, der Klimawandel, die mangelnde Holznutzung und die wirtschaftlich schwierige Situati-
on der Waldeigentümer und Forstbetriebe stellen ihn aber vor erhebliche
Herausforderungen. Damit die Waldfunktionen und die nachhaltige Waldbewirt-
schaftung auch zukünftig gesichert sind, muss das Bundesgesetz über den Wald von 1991 an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden.
Ausgangslage
2008 beschloss das Parlament, nicht auf die vom Bundesrat damals beantragte umfassende Waldgesetzänderung einzutreten. Gewisse Kreise befürchteten eine Aufweichung des starken Schutzes des Waldes (Liberalisierung), während andere gegen die geplanten Änderungen bezüglich Bewirtschaftungsvorschriften opponierten. Entscheidend für den Nichteintretensentscheid war der von den Initianten angekündigte Rückzug der Volksinitiative „Rettet den Schweizer Wald“, welche Teile dieser Befürchtungen aufgenommen hatte.
2011 hiess der Bundesrat die Waldpolitik 2020 gut. Diese löst die bisherige waldpolitische Grundlage, das Waldprogramm (WAP-CH) aus dem Jahr 2004, ab. Als wichtigste Herausforderungen für die Waldpolitik nennt sie das Ausschöpfen des Holznutzungspotenzials, den Klimawandel, die Schutzwaldleistung, die Biodiversität, die Waldfläche und die Gefährdung durch Schadorganismen.
Die Biodiversität im Wald ist auch Thema der „Strategie Biodiversität Schweiz“, die vom Bundesrat am 25. April 2012 verabschiedet worden ist. Der Bund ist dabei, bis Mitte 2014 mit den betroffenen Kreisen einen Aktionsplan zu erarbeiten, der die Ziele und Massnahmen der Biodiversitätsstrategie konkretisieren und einen allfälligen finanziellen Mehrbedarf im Bereich Wald darlegen wird. Die Problematik der zunehmenden Waldfläche wurde mit der Kommissionsinitiative „Flexibilisierung der Waldflächenpolitik“ der UREK-S angegangen. Die entsprechenden Änderungen des Waldgesetzes sind im Frühling 2012 beschlossen worden und treten im Frühling 2013 zusammen mit der geänderten Waldverordnung in Kraft. Die Ziele der Waldpolitik 2020 in den Bereichen Holznutzungspotenzial, Klimawandel, Biodiversität und biotische Gefahren sind aber nur mit punktuellen Gesetzesänderungen erreichbar.
Inhalt der Vorlage
Das Waldgesetz vom 4. Oktober 1991 hat sich im Grundsatz bewährt. Die hauptsächlich umstrittenen Inhalte der Änderungsvorlage von 2008 – die Lösung der Problematik der zunehmenden Waldfläche und die Gewährleistung des naturnahen Waldbaus durch neue Bewirtschaftungsvorschriften – sind nicht Teil der Vorlage. Wie eingangs erwähnt sind die Bestimmungen bezüglich Waldfläche in der Zwischenzeit bereits revidiert worden. Änderungen werden nur dort vorgenommen, wo diese zur Umsetzung der wichtigsten Ziele der Waldpolitik 2020 unumgänglich sind: