Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/127: Ergänzung des Waldgesetzes im Rahmen der Umsetzung Waldpolitik 2020 · 42 Seiten

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− Biotische Gefahren für den Wald, zum Beispiel durch eingeschleppte

Schädlinge wie den Asiatischen Laubholzbockkäfer oder durch die Kastaniengallwespe, nehmen zu. Dies etwa aufgrund des stark zunehmendem internationalen Warenverkehrs. Solche Schädlinge können die Waldleistungen beeinträchtigen und den Wald in seinen Funktionen erheblich gefährden. Die bestehende Regelung der Prävention und Bekämpfung von biotischen Gefahren ist teilweise lückenhaft und daher ungenügend, um biotische Gefahren abzuwehren oder angemessen zu steuern. Sie wird wo nötig ergänzt, konkretisiert und auf gesetzlicher Stufe verankert. Zudem wird die dringend notwendige Finanzierung von Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen ausserhalb des Schutzwaldes ermöglicht und damit die subventionsrechtliche Trennung von Schutzwald und Nicht-Schutzwald in diesem Bereich aufgehoben.

− Die Geschwindigkeit des Klimawandels droht die natürlichen Anpas-

sungsprozesse im Wald zu überfordern. Insbesondere im Schutzwald aber auch auf anderen Waldflächen sind deshalb Anpassungsmassnahmen wie die angepasste Jungwaldpflege und die vorzeitige Verjüngung instabiler Bestände notwendig, um die Waldleistungen langfristig und nachhaltig sicherzustellen. Dazu ist eine finanzielle Beteiligung durch den Bund notwendig.

− Der Schweizer Wald wird seit Jahrzehnten unter seiner Zuwachsleistung

genutzt. Eine vermehrte Nutzung des einheimischen Rohstoffs und Energieträgers Holz – die Schweiz hat im europäischen Vergleich eine der höchsten Holzvorräte - ist einerseits energie- und klimapolitisch sinnvoll und erwünscht und andererseits zur Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung auch notwendig. Mit einer neuen Bestimmung zur Holzförderung werden daher die Rahmenbedingungen der Holzverwertung verbessert.

− Die Änderungen im Zusammenhang mit der Waldbiodiversität ergeben

sich mit den Bestimmungen zur Anpassung an den Klimawandel und führen zu einer klaren Abgrenzung der Förderung im Bereich der Waldbiodiversität. Es werden keine neuen Fördertatbestände geschaffen.

− In der Vorlage werden im Weiteren formelle Anpassungen aufgenommen,

welche die Abstimmung mit anderen Gesetzgebungen verbessern. Zudem wird eine Änderung im Bereich der Arbeitssicherheit vorgelegt, die in der letzten Vorlage unbestritten war, aber auf Grund des Nichteintretensentscheids des Parlaments als Pendenz stehen blieb.