Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/127: Ergänzung des Waldgesetzes im Rahmen der Umsetzung Waldpolitik 2020 · 47 Seiten
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Vernehmlassungsbericht - Ergänzung des Waldgesetzes Seite 38
Betreffend Abs. 3 verweisen die Kantone und die FoDK auf ihre Vollzugszuständigkeit nach Art. 50 Abs. 1 und die damit verbundenen Aufgaben. Der Vollzug der im Bundesleitverfahren rechtskräftig erteilten Rodungsbewilligungen, Bewilligungen für nachteilige Nutzungen sowie Waldunterabständen sei ausschliesslich Sache der Kantone. Zudem müsse der Detaillierungsgrad in Art. 26 angepasst werden. Unter diesen Voraussetzungen könne der Ergänzung von Abs. 3 zugestimmt werden.
Die Kantone BS und BL machen darauf aufmerksam, dass das Subsidiaritätsprinzip gemäss Art. 5a und 46 Abs. 3 BV in der Diskussion um die Vollzugskompetenzen von Bund und Kantonen zu beachten sei. Es könne nicht angehen, dass bei erst bester Gelegenheit, die eigentlich noch aktuellen Absichten von NFA und Bundesverfassung geschwächt würden.
Aus Sicht des Kantons AG wird mit Abs. 3 die Grundlage geschaffen, Vorschriften, welche durchaus beträchtliche finanzielle Konsequenzen haben können (insbesondere im Hinblick auf Art, 26), auf untergeordnete Stufe zu delegieren. Vollzugshilfen würden damit auf Verordnungsstufe gehoben. Abs. 3 sei deshalb abzulehnen.
SGemV, WVS, SVBK und BWB lehnen die Änderungen ab. Der BWB merkt an, es entstehe der Eindruck, dass hier die Grundanforderungen an den naturnahen Waldbau (GnWB) eingeführt werden sollen.
Greenpeace, Pro Natura, SVS und der WWF sind mit der Bestimmung einverstanden.
4.25. Art. 55 Änderung bisherigen Rechts
Ziff. 4 (neu)
4. Das Jagdgesetz vom 20. Juni 1986 wird wie folgt geändert:
Art. 12 Abs. 5 zweiter Satz (neu)
5
... Er kann gegen Entschädigung private Organisationen mit dem Vollzug dieser Aufgaben beauftragen.
Die SPS unterstützt die vorgeschlagene Ergänzung von Art. 12 Abs. 5 des Jagdgesetzes, mit welcher die Grundlage geschaffen wird, hoheitliche Aufgaben an externe Organisationen delegieren zu können. Die damit zu erreichende Aufgabenteilung solle zu einer klaren Rollenteilung und einer Professionalisierung der Strukturen führen.
Der SBV stimmt dieser Änderung ebenfalls zu.
Greenpeace, Pro Natura, SVS und der WWF unterstützen die Ergänzung von Art. 12 Abs. 5 des Jagdgesetzes, mit welchem die Grundlage geschaffen wird, dass hoheitliche Aufgaben an externe Organisationen delegiert werden können. Bisher habe Agridea die Funktion der Beratung von Nutztierhaltern bzgl. Herdenschutzmassnahmen und soweit möglich auch die Kontrolle der Umsetzung übernommen. Diese Situation sei problematisch, da sie eine Vermischung von Rollen darstelle. Die klare Aufgabenteilung solle zu einer Verbesserung in der Praxis und einer Professionalisierung der Strukturen führen. Voraussetzung dafür sei, dass das BAFU klare und transparente Kriterien festlege, welche die Herdenschutzmassnahmen erfüllen müssen. Vermieden werden solle, dass die Tätigkeit von mehreren Organisationen und dem Bundesamt im Bereich Herdenschutz zu einer Bürokratisierung führe, welche sich für die Nutztierhaltenden nachteilig auswirke.