Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/127: Ergänzung des Waldgesetzes im Rahmen der Umsetzung Waldpolitik 2020 · 47 Seiten

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Vernehmlassungsbericht - Ergänzung des Waldgesetzes Seite 34

Der Kanton FR legt dar, wichtig sei, dass die Subventionen für die Jungwaldpflege weitergeführt würden. Er merkt aber an, die Jungwaldpflege sei für alle Waldfunktionen wichtig und nicht nur auf die Anpassungen des Waldes an den Klimawandel. In diesem Zusammenhang stellen sich für den Kanton FR verschiedene Fragen.

Der Kanton SO beantragt die Ergänzung von Artikel 38b (neu) nicht unter dem Titel "Anpassung an den Klimawandel", sondern unter "Nachhaltige Waldentwicklung" oder "Multifunktionalität des Waldes" in einem neuen Artikel zu regeln.

Der Kanton TG merkt an, die Passage aus dem erläuternden Bericht, wonach die Jungwaldpflege auch die Waldverjüngung beinhalte, soweit nicht marktfähige Holzprodukte anfallen, sei nicht klar. Der Satz müsse daher entweder klarer formuliert oder ersatzlos gestrichen werden.

Der Kanton NE bezieht sich auf die Stellungnahme des SFV. Er hält fest, dass die Einschränkung auf die Massnahmen gemäss Bst. a und b zu restriktiv sei. In Zukunft könnten sich möglicherweise weitere forstliche Massnahmen als sinnvoll erweisen.

GPS und Pro Natura erachten den Klimawandel zwar als ernsthafte Herausforderung für den Schweizer Wald. Der beste und nachhaltigste Weg, den Herausforderungen und Veränderungen zu begegnen, bestehe aber nach wie vor in der Erhaltung eines Waldökosystems, das aufgrund seiner naturgegebenen Biodiversität genügend anpassungsfähig sei. Die Massnahmen zur Jungwaldpflege und zur Gewinnung von forstlichem Vermehrungsgut, die gemäss dem bestehenden Artikel 38 durch den Bund finanziert werden, seien somit bereits immer auch Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel gewesen und würden es auch in Zukunft sein. Somit gebe es keine sachliche Veranlassung, einzelne Punkte aus Art. 38 herauszulösen und sie durch die Verschiebung in das Thema Klimawandel einem einzigen Ziel zuzuordnen. Auf den neuen Art. 38b sei zu verzichten.

Eine hohe Vielfalt im Wald ist aus Sicht der GPS für die Anpassung an den Klimawandel notwendig. Das dürfe aber nicht bedeuten, dass die Vielfalt durch Einbringen von florenfremden Arten künstlich erhöht werde. Im Erläuterungsbericht könne auf Seite 29 unter dem Stichwort gezielte Anpassung von Waldbeständen die Möglichkeit herausgelesen werden, Waldbestände mit florenfremden Arten anzureichern. Dagegen wehrt sich GPS. Arten, welche über natürliche Verbreitungsgrenzen hinweg verschleppt werden, würden nur allzu oft im Kapitel der schädlichen Organismen enden. Es dürfe nicht sein, dass die geplante Gesetzesrevision mit der einen Hand Probleme zu lösen versucht, welche sie mit der anderen Hand selber verursacht. Für Art. 38 beantragt GPS deshalb eine Präzisierungen (siehe Art. 38)

Die SVP weist darauf hin, dass die in Art. 38b genannten Punkte für finanzielle Mittel abschliessend seien. Sonst bestünde die berechtigte Gefahr, dass unter dem Deckmantel des Begriffs Klimawandel die vorhandenen Gelder zweckentfremdet werden. Ein solches Vorgehen würde seitens der SVP entschieden abgelehnt und bekämpft.

Der SAB erachtet es ausgehend von der Ergänzung in Art. 28a (neu) als angebracht, dass sich der Bund auch finanziell an Anpassungsmassnahmen an den Klimawandel beteiligt. Sie unterstützt deshalb diesen Artikel ausdrücklich.

Jardin Suisse stellt sich die grundsätzliche Frage, was die Gewinnung von forstlichem Vermehrungsgut und die Jungwaldpflege mit dem Klimawandel zu tun haben. Sowohl die Gewinnung von forstlichem Vermehrungsgut als auch die Jungwaldpflege finden heute schon statt. Beides wird auch in Zukunft stattfinden, unabhängig davon, ob sich das Klima ändert oder nicht. Jardin Suisse weist darauf hin, dass in den letzten Jahren die Verjüngung durch Anpflanzen von in Forstbaumschulen angezogenen Waldbäumen bewusst zurückgedrängt wurde zugunsten der Naturverjüngung. In seinem Verband seien gerade noch sechs Forstbaumschulen organisiert. Dazu bestünden noch drei kantonale Forstgärten. Jardin Suisse merkt an, die Forstbaumschulen seien zwar jederzeit bereit, Pflanzen nach Absprache zu produzieren, können aber nicht beliebig, ohne gesicherte Nachfrage, produzieren. Die Gewinnung von Saatgut werde heute von den privaten Forstbaumschulen in enger Zusammenarbeit mit der Saatgutvermittlungsstelle des BAFU, der WSL in Birmensdorf und mit Unterstützung einiger lokaler Förster organisiert. Die Förderung der Gewinnung forstlichen Vermehrungsgutes durch Finanzhilfen an die Kantone würde rasch zu einer Überproduktion an Forstpflanzen führen und zu einer unnötigen Beschaffung von Saatgut insbesondere auch von Arten, das mit zunehmendem Alter sehr rasch die Keimfähigkeit verliert. Aus der Sicht von Jardin Suisse ist Artikel 38b in dieser Form zu streichen. Insbesondere dürfen keine Finanzhilfen an die Kantone zur Produktion von Forstpflanzen gewährt werden. Stattdessen sei die Förderung der Gewinnung von Forstsaatgut in einem separaten Artikel, losgelöst vom Klimawandel zu regeln. Jardin Suisse schlägt folgende Formulierung vor:

Der Bund gewährt Finanzhilfen an Infrastrukturanlagen und Einrichtungen zur Gewinnung von Forst-