Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/13: Erhöhung der Beiträge für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen - Änderung von Artikel 65 der Berufsbildungsverordnung · 21 Seiten

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Vernehmlassung zur Erhöhung der Bundesbeiträge für die Durchführung von eidg. Prüfungen

Management Summary

Mit Beschluss des Bundesrates vom 4. April 2012 wurde das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung von Artikel 65 der Berufsbildungsverordnung (BBV) durchzuführen. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 6. August 2012.1 Es gingen insgesamt 70 Stellungnahmen ein.

Die Änderung von Art. 65 BBV sieht vor, die Bundesbeiträge für die Durchführung eidgenössisch anerkannter Berufs- und höherer Fachprüfungen von heute 25% auf höchstens 60%, in Ausnahmefällen auf bis zu 80%, zu erhöhen. Die Massnahme hat das Ziel, die höhere Berufsbildung und insbesondere das Bildungsgefäss der eidgenössischen Prüfungen weiter zu stärken und die Absolventinnen und Absolventen finanziell zu entlasten.

Vorangegangen sind bereits andere Massnahmen mit diesem Ziel:

 Seit 2011 ersetzen auch im Prüfungsbereich Vollkosten die ehemaligen anrechenbaren Kosten, und die Subventionen wurden auf den gemäss Berufsbildungsverordnung möglichen Höchstsatz von 25% angehoben.

 Zudem werden die Prüfungsträger vermehrt bei der Entwicklung der von ihnen getragenen Prüfungen unterstützt.

Die Bundesbeiträge steigen durch diese Massnahmen auf insgesamt rund 15 Mio. Franken (vorher rund 2 Mio.) pro Jahr.

Die vorgeschlagene Teilrevision der Berufsbildungsverordnung wurde von allen Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst. In zahlreichen Stellungnahmen werden Fragen zu den Rahmenbedingungen und Auswirkungen der Beitragserhöhung gestellt und/oder Zusatzforderungen erhoben. So wenden sich die meisten Kantone dagegen, dass die Erhöhung der direkten Bundesbeiträge für die Prüfungen allenfalls zu Lasten der Pauschalbeiträge des Bundes an die Kantone für deren Berufsbildungsausgaben gehen könnte. Von vielen Vernehmlassungsteilnehmenden wird auch betont, dass die erhöhten Bundesbeiträge wirklich der Senkung der Prüfungsgebühren durch die Prüfungsanbieter dienen müssten.

Kantone, Wirtschaftsdachverbände und Organisationen der Arbeitswelt (OdA) weisen darauf hin, dass auch für die Finanzierung der Vorbereitungskurse für eidgenössische Prüfungen eine landesweit harmonisierte Lösung gefunden werden müsse. Einzelne äussern sich bereits zum Modell und favorisieren eine subjektorientierte Finanzierung anstelle der heutigen, in den Kantonen unterschiedlich praktizierten Subventionierung von Anbietern. Gleichzeitig wird festgehalten, dass eine Änderung der Finanzierung nicht zu einer Verschulung der Prüfungsvorbereitung und zu zusätzlichen Reglementierungen führen dürfe.

1 Auf Wunsch von Vernehmlassungsteilnehmern wurden Stellungnahmen bis Mitte September angenommen. 301/2011/05238 \ COO.2101.108.5.458766 3/21