Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/13: Erhöhung der Beiträge für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen - Änderung von Artikel 65 der Berufsbildungsverordnung · 21 Seiten
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Vernehmlassung zur Erhöhung der Bundesbeiträge für die Durchführung von eidg. Prüfungen
1 Ausgangslage und Beschreibung der Vorlage
Der Bund regelt die höhere Berufsbildung sowie die Ausbildung der Berufsbildungsverantwortlichen. Die Kantone gestalten den Vollzug der Berufsbildung und sind Träger einer Vielzahl von Ausbildungseinrichtungen. Die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) bestimmen, unter Genehmigung des Bundes, Zulassungsbedingungen, Lerninhalte, Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel der Berufsprüfungen (BP) und der höheren Fachprüfungen (HFP) und sind deren Träger. Einzelne höhere Fachschulen (HF) werden ebenfalls von OdA getragen.
Die Kosten, die mit dem Erwerb der entsprechenden eidgenössischen Fachausweise und Diplome verbunden sind, tragen bis anhin primär die Absolventinnen und Absolventen der eidgenössischen Prüfungen. Sie werden mehrheitlich von ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und von verbandlichen oder sozialpartnerschaftlichen Fonds unterstützt. Zudem können sie die Aufwendungen teilweise steuerlich abziehen oder Stipendien beantragen.
Mit dem Vernehmlassungsentwurf stellte der Bundesrat zur Diskussion, die Subventionen für die Durchführung von eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen auf Anfang 2013 von heute 25% auf höchstens 60% und in Ausnahmefällen, bei besonders kostenintensiven Prüfungen, bis auf 80% zu erhöhen. Die Massnahme hat zum Ziel, das Bildungsgefäss der eidgenössischen Prüfungen zu stärken, die Qualität der Prüfungen zu fördern und die Absolventinnen und Absolventen finanziell zu entlasten.
Die Änderung des Beitragssatzes bedingt eine Anpassung der Berufsbildungsverordnung (Art. 65 BBV)2. Sie beschränkt sich, im Sinne einer systemkonformen und rasch umsetzbaren Massnahme, auf die Bundesbeiträge für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen, die seit jeher durch den Bund mitfinanziert wird. Die Finanzierung der Vorbereitungskurse für eidgenössische Prüfungen war nicht Gegenstand des Vernehmlassungsentwurfes. Dazu finden Gespräche zwischen den Verbundpartnern der Berufsbildung (Bund,
Kantone, Organisationen der Arbeitswelt) statt, die noch nicht zu einem Konsens geführt haben. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe vertieft die Kenntnisse über die heutigen Finanzströme und prüft verschiedene Optionen für eine gesamtschweizerisch harmonisierte Finanzierung.
2 Vernehmlassungsverfahren und Auswertungsgrundsätze
2.1 Vernehmlassungsverfahren
Der Bundesrat hat am 4. April 2012 das EVD beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Die Unterlagen zum Vernehmlassungsverfahren wurden auf der Homepage der Bundeskanzlei publiziert und den Adressatinnen und Adressaten der Vernehmlassung postalisch zugestellt. Am 17.04.2012 wurde die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens im Bundesblatt publiziert (BBl 2012 4289). Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 6. August 2012.3 Die Liste der Vernehmlassungsadressatinnen und Vernehmlassungsadressaten sowie diejenige der Vernehmlassungsteilnehmenden finden sich in den Anhängen 5.2 und 5.3.
Insgesamt sind 70 Stellungnahmen eingegangen. Explizit auf eine Stellungnahme verzichtet hat der Schweizerische Städteverband.
2 3 Auf Wunsch von Vernehmlassungsteilnehmern wurden Stellungnahmen bis Mitte September angenommen. 301/2011/05238 \ COO.2101.108.5.458766 4/21