Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/13: Erhöhung der Beiträge für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen - Änderung von Artikel 65 der Berufsbildungsverordnung · 21 Seiten

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Vernehmlassung zur Erhöhung der Bundesbeiträge für die Durchführung von eidg. Prüfungen

Die im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen sind einsehbar unter: http://www.bbt.admin.ch/themen/hoehere/01328/index.html?lang=de

2.2 Auswertungsgrundsätze

Dieser Bericht fasst die Inhalte der Stellungnahmen zusammen. Angesichts der grossen Anzahl der Antworten wird im Interesse der Übersichtlichkeit auf eine Wiedergabe der Begründungen und der Argumentation im Einzelnen verzichtet. Auf konkrete Textvorschläge wird entweder verwiesen oder sie werden zitiert.

Die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens sind in Kapitel 3 des vorliegenden Berichts zusammengefasst.

3 Kurzübersicht

3.1 Allgemeine Beurteilung der Teilrevision

Die Revision von Artikel 65 der Berufsbildungsverordnung, die eine Erhöhung der Beiträge für die Durchführung von eidgenössischen Berufsprüfungen und eidgenössischen Höheren Fachprüfungen von heute 25% auf höchstens 60%, in Ausnahmefällen auf bis zu 80%, mit sich bringt, wird von allen Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst. Einige äusserten jedoch zusätzliche Erwartungen oder Vorbehalte:

 Fast alle Kantone und einige OdA betonen, dass die Erhöhung des Beitrages nicht zu

Lasten der Pauschalbeiträge an die Kantone gem. Art 53 BBG gehen dürfe;

 Die Organisationen des Gesundheitsbereiches fordern, dass bei den Berufsprüfungen

und höheren Fachprüfungen ihrer Branche der Ansatz grundsätzlich immer bei 80% liegen solle;

 Centre Patronal fordert, dass künftig bei jeder neuen oder in Revision stehenden Prü-

fungsordnung der Beitragssatz auf 80% festgesetzt werde;

 ICT-Berufsbildung ist der Meinung, dass die Bundesbeiträge mindestens zu einem Teil als

Vorschuss überwiesen werden sollen;

 Die Kantone Neuenburg und Jura, die Parteien FDP und SVP und der Verband edu-

suisse beantragen, dass die Wirksamkeit der Änderung überprüft werde. Es sei sicherzustellen, dass die Bundesbeiträge tatsächlich der Senkung der Prüfungskosten der Kandidatinnen und Kandidaten dienen.

3.2 Beurteilung durch die einzelnen Vernehmlassungsteilnehmenden

3.2.1 Kantone

Grundsätzlich begrüssen alle Kantone die vom Bund geplante Erhöhung der Beiträge für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen. Ausser dem Kanton Uri und dem Kanton Tessin betonen alle Kantone, dass die vorgesehene Erhöhung keinesfalls zu Lasten der Pauschalbeiträge an die Kantone gemäss Art. 53 BBG gehen dürfe. Sie gehen davon aus, dass die Bundesbeiträge für die eidgenössischen Prüfungen aus dem Verpflichtungskredit gemäss Art. 59 Abs. 1 lit. b. BBG finanziert werden, aus dem auch Beiträge für Projekte und Leistungen im öffentlichen Interesse gewährt werden.

Der Kanton Neuenburg vertritt den Standpunkt, die Effizienz der eingeführten Änderungen solle überprüft werden, vor allem bezüglich der Auswirkungen auf die Prüfungskosten, welche die Kandidatinnen und Kandidaten entrichten müssen. Der Kanton Jura verlangt vom Bund, er müsse im Rahmen von Subventionsverhandlungen durchsetzen, dass die Prü-

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