Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/130: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 46 Seiten

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Vorentwurf Gesundheitsberufegesetz / Erläuternder Bericht

 Die Pflegeexpertin oder der Pflegeexperte APN stellt Pflegediagnosen und leitet entsprechende Massnahmen ein oder initiiert diese (z. B. erhöhte Infektgefahr, Schluckstörung, Verletzungsgefahr, Vergiftungsgefahr infolge falscher Medikamenteneinnahme).

 Die Pflegeexpertin oder der Pflegeexperte APN handelt Behandlungs- und Pflegeziele im interprofessionellen Team unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Behandlungsstandards aus (z. B. evidence based nursing, disease management) und übernimmt Leadership in der Pflege (evidenz-basierte Pflege- und Behandlungsempfehlungen, interdisziplinäre Behandlungspfade, Pflegeteam- und Fallführung).

 Die Pflegeexpertin und der Pflegeexperte APN veranlasst bei Patientinnen und Patienten, die sich in einer stabilen Phase des Krankheitsverlaufs befinden, diagnostische Tests, interpretiert diese, nimmt die Anpassung der Medikation vor oder leitet weitere erforderliche Therapien ein. Neben der ergänzenden nimmt die Pflegeexpertin oder der Pflegeexperte APN auch eine substituierende Aufgabenübernahme gegenüber Ärztinnen und Ärzten vor.

 Die Pflegeexpertin und der Pflegeexperte APN übernimmt Führungsaufgaben in interprofessionellen Teams. Wissenschaftliche Erkenntnisse werden im Sinne der Transformation in die Praxis implementiert.

 Die Pflegeexpertin und der Pflegeexperte APN beantwortet als Referenzperson für Teams und Institutionen fachliche Fragestellungen und schlägt den Patienten angepasste und effiziente Lösungen vor (z. B. nurse case management).

 Die Pflegeexpertin und der Pflegeexperte APN übernimmt Verantwortung für die Qualitätssicherung der Versorgungsorganisation und die Entwicklung klinischer Leitlinien und Standards und wirkt an der Entwicklung des Fehlermanagements mit.

 Die Pflegeexpertin und der Pflegeexperte APN entwickelt, implementiert und evaluiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen und der zukünftigen Herausforderungen Strategien für eine bedarfsgerechte Pflegeversorgung.

Fragen zum Berufsfeld einer Pflegeexpertin oder eines Pflegeexperten APN

 Erkennen Sie bei der Pflegeexpertin und dem Pflegeexperten APN ein Berufsprofil, das sich klar von den Tätigkeiten einer Pflegefachperson HF/FH (Bachelor) abgrenzt?

 Werden diese beruflichen Einsatzfelder heute schon von Fachpersonen mit dem Berufsprofil Pflegeexpertinnen/Pflegeexperte APN wahrgenommen? Welche Ausbildung haben Personen, die in diesen Einsatzfeldern tätig sind?

Fragen nach dem Reglementierungsbedarf

Im Zentrum steht die Frage, ob die Pflegeexpertin und der Pflegeexperte APN in Einsatzfeldern tätig sind, die sich wesentlich von denjenigen der Pflegefachfrauen und -männer FH auf Bachelorstufe und der Pflegefachfrauen und -männer HF unterscheiden.

Wenn ja, stellt sich die Frage, ob diese Einsatzfelder aus Sicht des Patienten- und Gesundheitsschutzes eine entsprechende Berufsausübungsbewilligung für die privatwirtschaftliche Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung als Pflegeexpertin und -experte APN erfordern und welche Schwierigkeiten bei einer Nichtreglementierung auftreten könnten.

Berufsausübung von Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN

 Wirkt sich die heutige Nichtreglementierung der Berufsausübung einer Pflegeexpertin und eines Pflegeexperten APN einschränkend aus? Welche Aspekte der Berufsausübung, namentlich bei der privatwirtschaftlichen Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung sind von der Einschränkung betroffen?