Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/130: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten
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FHNW Soziale Arbeit ist für ein offeneres Verständnis von Gesundheitsberufen (auch Sekundarstufe II und Tertiärstufe B und auf Tertiärstufe A auch Soziale Arbeit). FHNW Soziale Arbeit wünscht, der Bundesrat solle auf Verordnungsstufe regeln, welche Berufe mit welchen Berufsbezeichnungen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen: "Als Gesundheitsberufe nach diesem Gesetz gelten jene Berufe, die eine Ausbildung an Fachhochschulen mindestens auf Bachelorstufe verlangen. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten." Heute würden Optometristen, MTRA, Osteopathinnen, Logopäden, Psychomotoriktherapeuten an Fachhochschulen ausgebildet. FHNW Soziale Arbeit weist darauf hin, dass jede fünfte Fachperson Soziale Arbeit (BA) im Gesundheitswesen beschäftigt sei; von den Beschäftigten in der Gesundheitsversorgung mache ihr Anteil 6% aus (v.a. Suchtbehandlung, Psychiatrie und gesundheitsrelevante Prävention).
FHNW beantragt, die Optometrie ins GesBG aufzunehmen.
HES-SO spricht sich für die Aufnahme der MTRA sowie der Osteopathie in den Gesetzesentwurf aus und formuliert entsprechende Buchstaben f und g.
OAQ regt an, die Möglichkeit zur Aufnahme weiterer Berufe zu schaffen. Analog zu Artikel 2 Absatz 2 MedBG und Artikel 8 Absatz 2 PsyG.
HEdS fodert die Aufnahme der MTRA ins GesBG.
FRO wünscht die Aufnahme der Osteopathie ins GesBG.
Gesundheitsorganisationen/-einrichtungen
Spitex Schweiz wünscht die Aufnahme weiterer Gesundheitsberufe ins GesBG ohne Gesetzesänderung und fordert die Aufnahme einer Regelung wie im MedBG.
VLSS empfindet die Auswahl der Gesundheitsberufe etwas willkürlich und fordert beispielsweise die Aufnahme von Technischen Operationsassistentinnen und Osteopathen, die genauso für eine höhere Ausbildung qualifizierten.
PH CH empfindet die Auswahl der Gesundheitsberufe ebenfalls als willkürlich. Gehe es primär um die Patientensicherheit, so müssten weitere Berufe aufgenommen werden, primär solche der Fachhochschulstufe. Berufe welche privatwirtschaftlich eigenverantwortlich ausgeübt werden können und auf den Niveaus FH und HF ausgebildet werden, sollten analog der Pflege in das Gesetz aufgenommen werden. PH CH fordert die Aufnahme der MTRA, Osteopathie, der Psychomotorik, von in Gesundheitsförderung spezialisierten Sozialarbeitenden sowie die weiteren Berufe, die auf der Tertiärstufe B unterrichtet werden.
CCTRM begrüsst ein eidgenössisches Gesundheitsberufegesetz, es sei aber unverständlich, weshalb MTRA im Geltungsbereich fehle, obwohl die Ausbildung MTRA in der Romandie auf Niveau Fachhochschule stattfinde und die gleichen Kompetenzen vermittle wie die der Artikel 3 und 4 des VE-GesBG.
SVPL und KSA finden, das GesBG sollte für weitere Gesundheitsberufe offen gelassen werden (keine abschliessende Aufzählung).
Patienten/Konsumenten
SPO betrachtet eine abschliessende Aufzählung der Gesundheitsberufe im GesBG als nicht zielführend. Wichtig seien Möglichkeiten zum flexiblen Handeln in einem dynamischen Umfeld, weshalb der Bundesrat via Verordnungsrecht weitere Gesundheitsberufe dem Gesetz unterstellen können solle.