Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/130: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten
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physioswiss, physio beider Basel, physio Genève, physio St. Gallen-Appenzell und physio Zentralschweiz fordern zur Patientensicherheit den Schutz der Berufsbezeichnungen in Artikel 2 (neuer Absatz): "Nur Personen, die eine in der Schweiz anerkannte Ausbildung im entsprechenden Berufsfeld absolviert haben oder einen gleichwertigen ausländischen Berufsabschluss nachweisen können, dürfen die in diesem Gesetz über die Gesundheitsberufe verankerte Berufsbezeichnung tragen."
Der SOV fordert die Aufnahme der Optometrie ins GesBG.
Der SVO fordert eine Gleichbehandlung aller Gesundheitsberufe auf Tertiärstufe (FH / HF) und eine Reglementierung des Berufs dipl. Orthoptistin HF im GesBG. Der entsprechende Beruf werde im Auftrag von Augenärzten aber in eigener fachlicher Verantwortung ausgeführt.
SPV, OPS, Swiss Dental Hygienists und VRS fordern eine einheitliche Regelung aller Berufe (auch HF) und damit die Aufnahme der Podologie HF, Dentalhygiene HF, Rettungssanität HF und weiterer Berufe auf Tertiärstufe B. Diese Berufe sollen nicht aus dem GesBG ausgeschlossen werden; nicht nur Angehörige von Fachhochschulberufen verfügten über eine weitereichende Verantwortung, deren Reglementierung im Interesse der öffentlichen Gesundheit und der Patientensicherheit liege.
Auch Dakomed fordert eine einheitliche Regelung der Bewilligung für weitere Berufe der HF Stufe (Naturheilpraktiker, Komplementärtherapeutin, Drogisten).
SVMTT versteht nicht, weshalb die MTRA (FH) nicht im Gesetzesentwurf enthalten sind, während die Pflege HF aufgeführt ist. Die vorgelegte Lösung scheint inkohärent; des SVMTT fordert deshalb die Aufnahme sämtlicher Gesundheitsberufe ins GesBG. Auch der SVMTRA fordert die Aufnahme der Fachleute für MTRA ins GesBG. Der Berufsverband hält zudem fest, dass die MTRA auch in der Deutschschweiz auf Fachhochschulstufe ausgebildet werden sollten.
Der DLV fordert die Aufnahme der Logopädinnen im medizinischen Bereich (mit Formulierungsvorschlag).
DLV und ARLD fordern die Verankerung der Logopädie im GesBG. Die Logopädie-Ausbildung findet gemäss DLV an FH bzw. an der UniFR statt und erfülle deshalb grundsätzlich dieselben Anforderungen wie die aufgeführten Gesundheitsberufe. Eine Aufwertung des Berufes sei vor dem Hintergrund des starken Fachkräftemangels wünschenswert. ARLD weist darauf hin, dass Logopäden ausserdem Leistungen über die Krankenkasse abrechnen und in verschiedenen Kantonen zu den Gesundheitsberufen gezählt werden, für die eine Bewilligung notwendig ist.
CSWS, avenir social SFSS und FKSP fordern die Aufnahme der Sozialen Arbeit in den Kreis der geregelten Gesundheitsberufe. Die in Kapitel 2 aufgeführten Kompetenzen träfen genauso für die Soziale Arbeit zu. CSWS führt zudem aus, dass Leistungsaufträge von Spitälern die Sozialdienste als Voraussetzung definieren. Deshalb sei die soziale Arbeit ein Gesundheitsberuf.
SAVOIRSOCIAL spricht sich gegen eine Definition der Sozialen Arbeit als Gesundheitsberuf aus. Nur ein Teilbereich der Tätigkeiten der Sozialen Arbeit finde im Gesundheitsbereich statt.
Bildungsbereich
UZH und MedUZH wünschen, dass die Liste der vom Gesetz erfassten Gesundheitsberufe nicht abschliessend sei, um Flexibilität entsprechend den demografischen und epidemologischen Rahmenbedingungen zu gewährleisten.
Auch die SUPSI spricht sich für die Erweiterung der Liste der Gesundheitsberufe auf Verordnungsbasis aus. Beispiel Osteopathie.
Die KFH empfiehlt, dem Bundesrat in Artikel 2 die Kompetenz zu erteilen, weitere Gesundheitsberufe dem GesBG zu unterstellen (analog MedBG). OAQ äussert sich ähnlich.
FKG-KFH, BKP-KFH, FHO, BFH-FG, BKH-KFH, BKE-KFH und ZHAW schlagen als Absatz 2 vor: "Der Bundesrat kann weitere Gesundheitsberufe diesem Gesetz unterstellen." Betroffen sei insbesondere die MTRA, die in der Romandie als FH-Beruf geführt werde.