Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/130: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten

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FSO fordert die Nennung des interkantonalen Diploms in Osteopathie als Bewilligungsvoraussetzung für die Osteopathie. Zudem soll auch die darauf vorbereitende Bildung im Rahmen eines Bachelor und konsekutiven Master an der Fachhochschule. Die FSO liefert einen entsprechenden Textvorschlag.

Um die Qualität sicherzustellen, fordert FSO zudem, als Bewilligungsvoraussetzung für die Osteopathie mindestens 2 Jahre Berufserfahrung zu statuieren. Bei anderen Berufen sei diese Berufserfahrung zwar nicht über das GesBG aber über die Abrechnungsvoraussetzungen sichergestellt.

Bildungsbereich

BGS und Uni BS Pflege beurteilen die Gleichbehandlung von Pflege FH und Pflege HF in Bezug auf die Berufsausübung als zentral.

Kalaidos findet es richtig, die Berufsausübung auch für die Pflege HF zu regeln.

FHNW Soziale Arbeit fordert, die Berufsausübung für alle Fachpersonen mit HF-Abschluss ebenfalls äquivalent zu regeln, allerdings sollen nur Personen berücksichtigt werden, die über einen NTE verfügen.

ZHAW, FKG-KFH, FHA, BKH-KFH und BKE-KFE merken an, dass der Eintrag ins nationale Berufsregister durch die zuständige kantonale Behörde angeführt werden müsste.

Gesundheitsorganisationen/-einrichtungen

SVPL, KSA, PH CH und CURAVIVA befürworten die Gleichbehandlung Pflege FH/HF in Bezug auf die Berufsausübung.

medswiss.net steht der bildungsmässigen Gleichstellung von FH und HF skeptisch gegenüber, da die beiden Bildungswege andere bildungsseitige Zugangsvoraussetzungen stellen.

Das SRK beantragt die Nennung der Diplome einer HF in Pflege in Absatz 1, damit diese nicht gleichsam als Ausnahme genannt würden und nicht der Eindruck entstehe, dass unterschiedliche Bewilligungen je nach Bildungsgang vorgesehen seien.

PH CH begrüsst den Artikel im Grundsatz, der dem Schutz der Bevölkerung und der Sicherung der Qualität dienlich sei, sofern die Bewilligungen in ein nationales Register eingetragen würden und für alle dazu befugten Gesundheitsbehörden einsehbar seien.

Psydom befürchtet, dass die strikte Auslegung der europäischen Vorgaben zu einer Verwirrung der Patienten führen werde und schlägt vor, analog der französischen Regelung, 2 Jahre Berufserfahrung zu fordern.

Patienten/Konsumenten

SPO befürworten die Gleichbehandlung von HF und FH.

Varia

CP und SIN befürworten die Gleichbehandlung von HF und FH im Bereich Pflege in Bezug auf den Berufszugang.

Für sottas ist die Gleichbehandlung von HF und FH falsch, da lediglich im FH-Bereich eine Regelungslücke bestehe. Mit der selektiven Auswahl einzelner HF Abschlüsse werden zudem andere Abschlüsse der höheren Berufsbildung devalorisiert. SIN begrüsst den Artikel im Grundsatz, der dem Schutz der Bevölkerung und der Sicherung der Qualität dienlich sei, sofern die Bewilligungen in ein nationales Register eingetragen würden und für alle dazu befugten Gesundheitsbehörden einsehbar seien.

Das BFG begrüsst die Einführung einer Bewilligungspflicht bei Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung, obwohl es sich für ein Minimum an staatlichen Regeln einsetzt.