Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/130: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten
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6.3 Auswertung des Fragebogens zur Beschreibung der aktuellen Situation
6.3.1 Einschränkungen wegen der heutigen Nichtreglementierung der Berufsausübung
Frage n°3a: Wirkt sich die heutige Nichtreglementierung der Berufsausübung einer Pflegeexpertin und eines Pflegeexperten APN einschränkend aus?
Frage n°3a wurde von 63 Vernehmlassungsteilnehmenden beantwortet.
Kantone
AI, BL, SO, SG, UR, TG, NE, TI, VS, GE sowie GDK bejahen die Frage. UR bemerkt, dass Grauzonen insbesondere in der Abgrenzung zwischen heutiger ärztlichen und pflegerischen Aufgaben bestehen. Laut TG bestehe Unklarheit darüber, was Pflegeexpertin und eines Pflegeexperten APN dürfen und wie sie gesetzlich geschützt sind. AI, SO, SG, NE, GE sowie GDK merken an, dass die Tätigkeit der APN z.T. nicht angemessen vergütet werden könne.
Parteien
SP, BDP und GLP bejahen die Frage. SP und GLP merken an, dass mangels Transparenz der Kompetenzen eine adäquate Finanzierung fehle.
Wirtschaft
Laut SGB und Travail Suisse bejahen die Frage.
Berufsverbände
HÄ CH, SBK, IG Swiss ANP, sozciologie, SHV, EVS, SVBG, FSO, OdASanté, SVDE, SIGA und ASRIC bejahen die Frage. SBK, IG Swiss ANP, SHV, EVS, SVBG und SIGA merken an, dass viele dieser übergeordneten Kompetenzen nicht benannt und nicht transparent dem Aufgabenbereich der APN zugeordnet seien. Laut HÄ CH seien die Kompetenzen der ANP zu wenig bekannt, was die interprofessionelle Zusammenarbeit erschwere. Dementsprechend sei auch die Finanzierung nicht adäquat. Auch SVDE fügt an, die patientenbezogene Tätigkeit könne z.T. nicht angemessen vergütet werden. Für ASRIC ist eine Reglementierung notwendig. Falls sich diese lediglich auf die Masterstufe Tertiär A beschränke, sei sie limitierend, da sie die in der Praxis wichtigen und anerkannten Abschlüsse des Niveaus Tertiär B ausschliesse.
physioswiss verneint die Frage.
Bildungsbereich
ZHAW, Kalaidos, HEdS, KFH, FKG-KFH, FHO, careum, BFH, BFH-FG, SUPSI, UniBS Pflege, BKP-KFH, BKE-KFH, BKH-KFH, BGS bejahen die Frage. KFH, ZHAW, FKG-KFH, FHO, BFH, BFH-FG, BKP-KFH, BKE-KFH, BKH-KFH und SUPSI merken an, dass die Tätigkeit der APN z.T. nicht angemessen vergütet werden könne. UniBS Pflege merkt an, dass viele dieser übergeordneten Kompetenzen nicht benannt und nicht transparent dem Aufgabenbereich der APN zugeordnet seien. Dementsprechend sei auch die Finanzierung nicht adäquat. Kalaidos und careum sind der Auffassung, dass diese erweiterten Kompetenzen heute nicht einheitlich geregelt, und somit nicht transparent weder gegen innen im Berufsstand noch gegen aussen seien. Damit ist eine Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung auf diesem Niveau nicht abgesichert.
Espace Compétences beantwortet die Frage 3a negativ, da eine eine Reglementierung lediglich der Masterstufe Tertiär A zu restriktiv sei und alle Abschlüsse auf Tertiär B Niveau ausschliessen würde.