Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/130: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten
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SP führt aus, dass z.B. eigenverantwortliche Fallführung, insbesondere bei chronisch kranken Menschen, Veranlassung, Durchführung und Interpretation von diagnostischen Tests und Massnahmen sowie selbständige Abgabe von Medikamenten von der Einschränkung betroffen seien. GLP betont ebenfalls, dass insbesondere bei chronisch kranken Menschen, die eine hochspezialisierte Pflege benötigen, pflegerische Interventionen in eigenverantwortlicher Fallführung wichtig wären.
Berufsverbände
OdASanté ist der Meinung, dass die gesetzlichen Grundlagen zur eigenverantwortlichen Berufsausübung zwingend notwendig sind. Nur so sei die Berufsausübung uneingeschränkt möglich. sozciologie erachtet, dass es z.B. Veranlassung und Durchführung und Interpretation von diagnostischen Tests und Massnahmen oder selbständige Abgabe von Medikamenten, so wie eine adäquate Vergütung fehlt. HÄ CH, SBK, IG Swiss ANP, SIGA, EVS und SVBG merken an, dass heute die gesetzliche Grundlage für die Übernahme der eigenverantwortlichen Fallführung durch Pflegeexpertinnen APN in bestimmten Fällen fehle. Insbesondere chronisch kranke Menschen, bei denen nicht die medizinische Behandlung im Vordergrund steht, die jedoch eine hochspezialisierte Pflege benötigen (z.B. bei Patienten mit Diabetes oder einer Krebserkrankung, sterbende Menschen, psychisch erkrankte Personen) seien von der Einschränkung der Berufsausübung betroffen sind. IG Swiss ANP, SVBG, SIGA und EVS betonen, bei Interventionen, die bislang dem ärztlichen Aufgabenfeld zugeordnet wurden, sei die privatwirtschaftliche Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung für Pflegeexpertinnen APN stark eingeschränkt bzw. unmöglich. APN seien aber, gestützt auf die zu schaffenden gesetzlichen Grundlagen, in der Lage definierte medizinische Handlungen auszuüben. SVDE erwähnt, dass z.B. Veranlassung, Durchführung und Interpretation von diagnostischen Tests und Massnahmen, selbständige Abgabe von Medikamenten, so wie eine adäquate Vergütung von der Einschränkung betroffen seien. SHV führt aus, dass die Abschlusskompetenzen des Bachelorstudiengangs Hebammen bereits zur eigenverantwortlichen Tätigkeit bemächtigen. Die Definition der APM-Rolle und die Schaffung von APM-Stellen brauche es aber vermehrt im Klinikbereich sowie zur Übernahme spezieller Kompetenzen (z.B. Betreuung von Frauen mit mentalen Erkrankungen in der Schwangerschaft, Wochenbettzeit) und auch im Bereich der Qualitätssicherung. Hebammen könnten in der Grundversorgung und Gesundheitsförderung bei einer entsprechenden Regulierung noch mehr Kompetenzen übernehmen. ASRIC ist der Ansicht, dass der Bereich der hochspezialisierten Pflege beinträchtigt ist, dies obwohl die ANP einen Beitrag zur Behebung des Pflegenotstandes leisten wollen. HÄ CH ist der Meinung, dass für die APN eine klare rechtliche Grundlage nötig sei, damit sie im Rahmen der Interprofessionalität in der Grundversorgung vollumfänglich ihre Rolle wahrnehmen können. Eine korrekte Reglementierung der Verantwortlichkeiten vereinfache den Ärzten die Delegation bestimmter Aufgaben.
Bildungsbereich
ZHAW, KFH, FKG-KFH, FHO, BFH, BFH-FG, BKP-KFH, BKH-KFH und BKE-KFH erwähnen, dass z.B. Veranlassung und Durchführung und Interpretation von diagnostischen Tests und Massnahmen oder selbständige Abgabe von Medikamenten, so wie eine adäquate Vergütung fehlt. SUPSI erläutert, die vorhandenen Kompetenzen und die Expertise würden eine eigenverantwortliche Tätigkeit rechtfertigen. Kalaidos, careum und Uni BS Pflege merken an, dass heute die gesetzliche Grundlage für die Übernahme der eigenverantwortlichen Fallführung durch Pflegeexpertinnen APN in bestimmten Fällen fehle. HEdS, Kalaidos, careum und Uni BS Pflege halten fest, dass insbesondere chronisch kranke Menschen, bei denen nicht die medizinische Behandlung im Vordergrund steht, die jedoch eine hochspezialisierte Pflege benötigen (z.B. bei Patienten mit Diabetes oder einer Krebserkrankung, sterbende Menschen, psychisch erkrankte Personen) von der Einschränkung der Berufsausübung betroffen seien. Espace Compétences erachtet, die Tätigkeiten in der spezialisierten Pflege seien beeinträchtigt (z.B. bei Patienten mit Diabetes oder einer Krebserkrankung, Palliative Care, Geriatrie, Psychogeriatrie, etc.), obwohl ANP einen Teil an den Fachkräftemangel leisten sollte.
Gesundheitsorganisationen/-einrichtungen
PKS sieht folgende Bereiche der Berufsausübung beeinträchtigt: Skills- und Grademix in der interprofessionellen Leistungserbringung, definierte medizinische Interventionen, traditionelle medizin-ärztliche