Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/130: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten

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Aufaben sowie Gesundheitsförderung und Prävention. ZIGG, SVPL, SVPL Ostschweiz/Graubünden und KSA sind der Ansicht, es fehle die gesetzliche Grundlage für die Übernahme der eigenverantwortlichen Fallführung und/oder für die Finanzierung. KPP und Hplus bejahen die Frage und bekräftigt, die gesetzlichen Grundlagen zur eigenverantwortlichen Berufsausübung seien zwingend notwendig, damit eine privatwirtschaftliche und öffentlich-rechtliche Berufsausübung uneingeschränkt möglich ist. Gemäss ZIGG, Spitex Schweiz und Spitex Deutschweiz fehlt eine gesetzliche Grundlage auch für Angestellte von öffentlich-rechtlichen Institutionen. Für AeHes ist die rasche Entscheidfindung, Autonomie und die Pflegequalität eingeschränkt.

Patienten/Konsumenten

SPO hält fest, dass insbesondere bei chronisch kranke Menschen, die eine hochspezialisierte Pflege benötigen, pflegerische Interventionen in eigenverantwortlicher Fallführung wichtig wären.

Varia

sottas merkt an, dass insbesondere Funktionen an der Schnittstelle im Chronic Care Management von der Einschränkung der Berufsausübung betroffen seien, weil die selbstverantwortliche Rolle der Pflege aufgrund überholter Berufsbilder nicht festgelegt seien. FH Schweiz erachtet, dass es z.B. Veranlassung und Durchführung und Interpretation von diagnostischen Tests und Massnahmen oder selbständige Abgabe von Medikamenten, so wie eine adäquate Vergütung fehlt. VFP bemängelt, die APN blieben abhängig von Institutionen und deren unterschiedlichem Verständnis der Rolle der APN oder von fehlenden finanziellen Mitteln, da die ANP (noch) nicht eigenständig eine Fallführung übernehmen und abrechnen könne. SIN und eine Privatperson17 halten fest, dass insbesondere chronisch kranke Menschen, bei denen nicht die medizinische Behandlung im Vordergrund steht, die jedoch eine hochspezialisierte Pflege benötigen (z.B. bei Patienten mit Diabetes oder einer Krebserkrankung, sterbende Menschen, psychisch erkrankte Personen) von der Einschränkung der Berufsausübung betroffen sind. Für AeHes Valais Santé und VSS ist die rasche Entscheidfindung, Autonomie und die Pflegequalität eingeschränkt.

6.3.3 Potenzial von Pflegeexpertin und Pflegeexperten APN in der Schweiz

Frage n°4a: Wird das Potenzial von Pflegeexpertinnen und –experten APN in der Schweiz vollumfänglich genutzt?

Frage n°4a wurde von 63 Vernehmlassungsteilnehmenden beantwortet.

Kantone

Laut AI, BL, SO, SG, UR, TG, NE, TI, GE sowie GDK wird das Potenzial von Pflegeexpertinnen und - experten APN in der Schweiz nicht vollumfänglich genutzt. Laut SG und GDK liegt dies an einer ungenügenden offiziellen Anerkennung der Leistungen dieser Gesundheitsfachpersonen. SO, SG, TG, NE und GE stellen fest, dass dafür auch der Mangel an ausgebildeten APN verantwortlich sei und dass dies auch für alle anderen Fachpersonen in Gesundheitsberufen gelte.

Parteien

Laut SP, BDP und GLP wird das Potenzial von Pflegeexpertinnen und -experten APN in der Schweiz nicht vollumfänglich genutzt. SP und GLP finden, dass wichtige Kompetenzen (z.B. in den Bereichen Fallführung, medizinische Interventionen, Beratung und Stärkung der Gesundheitskompetenzen) mangels Kompetenzregelung in der Berufsausübung heute nur sehr eingeschränkt oder gar nicht eingesetzt werden können.

17 Sailer Schramm Monique