Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/130: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten
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Gesundheitsorganisationen/-einrichtungen
Hplus, Curaviva, Spitex Schweiz, Spitex Deutschweiz, ZIGG, KPP, PKS, palliative.ch, DPS-KS-LU, SVPL, SVPL Ostschweiz/Graubünden, KSA und AeHes bejahen die Frage. PKS und Hplus ergänzen, wenn der gesetzliche Eingriff auf Bachelorstufe als verhältnismässig angesehen wird, sollte er es auch auf Masterstufe sein. Laut Curaviva ist eine Reglementierung der Ausbildung nur nötig, wenn Pflegenden zusätzliche Kompetenzen zugesprochen werden. palliative.ch merkt an, weil die Bildungslandschaft sehr zerstückelt sei, sollte unbedingt festgelegt werden, welche Grundvoraussetzungen es für den Erwerb eines Mastertitels brauche. Eine klare Trennung der Begriffe MAS-Master und MSN-Master sei notwendig. AeHes erachtet eine Akkredtitierung der Studiengänge für notwendig, um zu überprüfen, ob die im GesBG und in der Verordnung enthaltenen Kompetenzen vermittelt würden.
Patienten/Konsumenten
SPO bejaht die Frage. Ein Eingriff in die Hochschulautonomie sei mit Blick auf die Patientensicherheit und Versorgungsqualität verhältnismässig.
Varia
FH Schweiz, VFP, VSS, SIN, AeHes Valais Santé, sottas und eine Privatperson26 bejahen die Frage. VFP, SIN und eine Privatperson27 sind der Ansicht, dass die Versorgungssicherheit, die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit gegenüber der Hochschulautonomie stärker zu gewichten seien. AeHes Valais Santé und VSS erachtet eine Akkredtitierung der Studiengänge für notwendig, um zu überprüfen, ob die im GesBG und in der Verordnung enthaltenen Kompetenzen vermittelt würden. FH Schweiz merkt an, die Masterstufe sei bereits seit 2008 durch die national definierten, verbindlichen und mittels Akkreditierung überprüften Abschlusskompetenzen reguliert. Die Regelung im GesBG würde dies weiterführen.
6.4.4 Andere Reglementierungsmöglichkeiten für die Masterstufe
Frage n°8: Bestehen andere Reglementierungsmöglichkeiten für die Masterstufe?
Frage n 8 wurde von 64 Vernehmlassungsteilnehmenden beantwortet.
Kantone
AI, BL, SO, SG, UR, TG, NE, GE sowie GDK verneinen die Frage. BL, SO, TG, NE, GE sowie GDK betonen, nur eine Regelung analog zur Bachelorstufe sei wirksam und eine effiziente Massnahme. TI ist der Ansicht, dass auf Bildungsebene keine Alternative besteht, dass aber auf operationeller Ebene im KVG und in den dazugehörenden Verordnungen Reglementierungsmöglichkeiten bestünden.
VS ist der Ansicht, dass wahrscheinlich andere Reglementierungsmöglichkeiten bestehen.
Parteien
SP, BDP und GLP verneinen die Frage. SP betont, nur eine Regelung analog zur Bachelorstufe sei wirksam und eine effiziente Massnahme
Wirtschaft
SGB verneint die Frage.
26 Sailer Schramm Monique
27 Sailer Schramm Monique