Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/130: Gesundheitsberufegesetz, GesBG (provisorischer Titel) · 107 Seiten

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Gesundheitsorganisationen/-einrichtungen

Hplus, Curaviva, Spitex Schweiz, Spitex Deutschschweiz, ZIGG, KPP, PKS, palliative.ch, DPS-KS-LU, SVPL, SVPL Ostschweiz/Graubünden, KSA, AeHes und FH Schweiz bejahen die Frage. Spitex Schweiz, ZIGG, KPP, PKS, SVPL, SVPL Ostschweiz/Graubünden, KSA und palliative.ch halten eine Bewilligung in Kombination mit Berufspflichten, deren Einhaltung regelmässig überprüft werden soll, für erforderlich. Zur Überprüfung verlangen Hplus, KPP, PKS und palliative.ch ein aktives Berufsregister. Spitex Deutschschweiz, DPS-KS-LU und AeHes fordern eine Bewilligungspflicht, unabhängig davon, ob die Gesundheitsfachpersonen privatwirtschaftlich oder im öffentlichen Dienst tätig seien. Laut Curaviva ist eine Bewilligung nur nötig, wenn Pflegenden zusätzliche Kompetenzen bezüglich Anordnung und Ausführung zugesprochen werden.

Patienten/Konsumenten

SPO bejaht die Frage und merkt an, dass eine Bewilligung unumgänglich ist, damit eine Qualitätssicherung gewährleistet werden kann.

Varia

FH Schweiz, VFP, SIN, VSS, AeHes Valais Santé, sottas und zwei Privatpersonen22 bejahen die Frage. VFP, SIN und eine Privatperson23 hält eine Bewilligung in Kombination mit Berufspflichten, deren Einhaltung regelmässig überprüft werden soll, für erforderlich. FH Schweiz, AeHes Valais Santé und VSS fordern eine Bewilligungspflicht für alle Gesundheitsfachpersonen, unabhängig davon, ob sie privatwirtschaftlich oder im öffentlichen Dienst tätig seien. sottas befürwortet Regeln analog dem MedBG, ohne zusätzliche finanzielle Hürden.

6.4.2 Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit einer Reglementierung der Berufsausübung im Lichte der Wirtschaftsfreiheit

Frage n°6: Erachten Sie eine Reglementierung der Berufsausübung einer Pflegeexpertin und eines Pflegeexperten APN im Lichte der Wirtschaftsfreiheit für notwendig und verhältnismässig?

Frage n 6 wurde von 64 Vernehmlassungsteilnehmenden beantwortet.

Kantone

AI, BL, SO, SG, UR, TG, NE, VS, GE, TI sowie GDK halten eine Reglementierung der Berufsausübung einer Pflegeexpertin und eines Pflegeexperten APN für notwendig und im Lichte der Wirtschaftsfreiheit für verhältnismässig. Die Sicherheit für Patientinnen und Patienten und Versorgungsqualität stellten übergeordnete Interessen dar. SO, NE und GE betonen, das schweizerische Gesundheitswesen sei bereits stark reguliert.

Parteien

SP, BDP und GLP bejahen die Frage. Patientensicherheit und Versorgungsqualität rechtfertigten den Eingriff. SP betont, das schweizerische Gesundheitswesen weise aus diesem Grund bereits eine hohe Regulierungsdichte auf.

Wirtschaft

SGB und Travail Suisse bejahen die Frage. SGB betont, ein solcher Eingriff sei im Interesse der öffentlichen Gesundheit vertretbar, wenn die Berufspflichten verhältnismässig seien.

22 Mengis Johanna, Sailer Schramm Monique

23 Sailer Schramm Monique