Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/135: Pa.Iv. 07.402 Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz · 10 Seiten

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Stiftung Kinderschutz, DSJ, Pro Juventute) sowie 15 nicht offiziellen Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst. Gegen einen neuen Verfassungsartikel haben sich 2 in der Bundes-

versammlung vertretene Parteien (FDP, SVP), 4 gesamtschweizerische Dachverbände

der Wirtschaft (economiesuisse, SGV, Arbeitgeberverband, SBV) sowie 4 nicht offizielle

Vernehmlassungsteilnehmende ausgesprochen.

- Art. 67 Abs. 1

20 Vernehmlassungsteilnehmende haben dem Absatz 1 zur aktiveren Kinder- und Jugendpolitik vorbehaltlos zugestimmt (LU, FR, BS, BL, SH, TI, VS, NE, GE, JU, BDP, CVP, EVP, SP, KOKES, EKKJ, SAJV, Netzwerk Kinderrechte, Stiftung Kinderschutz, Pro Juventute). 2 Teilnehmende (DOJ, DSJ) möchten das Mitwirkungsbedürfnis ebenfalls in Absatz 1 berücksichtigen. UR befürwortet Absatz 1 ebenfalls. VD könnte sich mit dem Absatz 1 einverstanden erbis

klären, wenn der Absatz 1 angepasst wird.

18 Vernehmlassungsteilnehmende (ZH, BE, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, AR, AI, SG, GR, AG, TG, economiesuisse, SGV, Arbeitgeberverband, SBV) lehnen den Absatz 1 ab.

bis

- Art. 67 Abs. 1

15 Vernehmlassungsteilnehmende unterstützen den vorgeschlagenen Wortlaut (LU, FR, BS, SH, TI, VS, NE, JU, BDP, CVP, EVP, Gemeindeverband, Städteverband, KOKES, KV Schweiz), 10 Vernehmlassungsteilnehmende (BL, VD, SP, SGB, KV Schweiz, SAJV, DOJ, Stiftung Kinderschutz, DSJ, Pro Juventute) hingegen fordern eine verbindlichere Formulierung in der Form von „legen … fest“.

21 Teilnehmende der Vernehmlassung (ZH, BE, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, AR, AI, SG, GR, AG, TG, FDP, SVP, economiesuisse, SGV, Arbeitgeberverband, SBV) lehnen den Absatz bis

1 strikt ab.

Die Vernehmlassungen der Bildungskoalition*, Intermundo*, ICYE*, JuBla*, Okaj*, PBS*, SATUS* und Swissheart* entsprechen derjenigen der SAJV.

SBLV* unterstützt die Vernehmlassung des SBV.

3.2 Bemerkungen zum Vorentwurf der WBK-NR

3.2.1 Vorbemerkung

Nachfolgend werden Kommentare, Änderungsvorschläge und Kritikpunkte zu den einzelne Bestimmungen aufgelistet. Stillschweigende bzw. ausdrückliche Zustimmung zur Vernehmlassungsvorlage wird nur ausnahmsweise erwähnt. Beschrieben werden jeweils nur die Hauptargumente einer Stellungnahme, bei ausführliche Stellungsnahmen nur konkrete materielle Änderungen.

3.2.2 Allgemeine Bemerkungen

A. Grundsätzliche Zustimmung zum neuen Verfassungsartikel

LU, FR, BL, TI, NE, JU, VS, BDP, CVP, SP, SSV, KV Schweiz, EKKJ, SAJV, DOJ, Netzwerk Kinderrechte, Stiftung Kinderschutz, DSJ, Pro Juventute, AI*, CLPAJ*, Institut International*, Pro Familia*, SP St.Gallen* und die SP Zürich* sehen im neuen Verfassungsartikel die Möglichkeit einer kohärenten nationalen Strategie. Eine aktivere, koordinierende und unterstützende Rolle des Bundes wird begrüsst und die Optimierung der Zusammenarbeit der staatlichen und nichtstaatlichen Akteure explizit gewünscht. Die Harmonisierung der Praxis und Querschnittfunktion innerhalb der Kinder- und Jugendpolitik unterstützt diese gesamtheitliche Strategie. Einzelne Vernehmlassungsteilnehmende (LU,

3/10 Aktenzeichen: 023.61-02/2013/90271