Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/135: Pa.Iv. 07.402 Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz · 10 Seiten
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Von den 68 Adressaten der Vernehmlassung haben 48 teilgenommen (offizielle Vernehmlassungsteilnehmende):
- 26 Kantonsregierungen;
- 6 Parteien;
- 2 Dachverbände der Gemeinden und Städte;
- 6 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft; und
- 8 weitere Organisationen.
Zudem haben 19 nicht offiziell angeschriebene Vernehmlassungsteilnehmende eine Stellungnahme eingereicht. Diese werden jeweils mit einem * gekennzeichnet.
Zwei Vernehmlassungsteilnehmende (SODK, KKJPD) haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
2 Gegenstand des Vernehmlassungsentwurfs
Mit der vorgeschlagenen Ergänzung des Artikels 67 soll der Bund die Kompetenz erhalten, in Achtung des Subsidiaritätsprinzips Massnahmen im Bereich Kinder- und Jugendpolitik zu unterstützen. Die Kantone und Gemeinden sollen aber weiterhin Hauptzuständige bleiben. Die Kinder- und Jugendpolitik deckt viele Bereiche der Staatstätigkeit ab und die unterschiedlichsten Akteure sind darin tätig. Die aktuellen Herausforderungen der Kinder- und Jugendpolitik sowie die veränderten gesellschaftlichen Strukturen erfordern jedoch gemäss Entwurf der Kommission eine verbesserte Koordination zwischen den staatlichen Institutionen im Sinne einer Querschnittsfunktion. Daher sollen Bund und Kantone auch eine aktive Kinder- und Jugendpolitik verfolgen. An der bestehenden Kompetenzordnung soll hingegen nichts geändert werden, der Bund erhält lediglich die Kompetenz, durch den Erlass von Grundsätzen koordinierend einzugreifen.
3 Ergebnisse der Vernehmlassung
3.1 Gesamtbeurteilung und Zusammenfassung der hauptsächlichen Kritikpunkte
Die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung wird differenziert beurteilt; Befürworter und Gegner sind ungefähr hälftig verteilt, allerdings lehnt die Mehrheit der Kantone die neue Verfassungsbestimmung ab. Die unterschiedlichen Ansichten und Konfliktlinien beziehen sich hauptsächlich auf die Kompetenzordnung von Bund und Kantonen, den Föderalismus und die mögliche Einführung von Mindeststandards. Die Wichtigkeit einer koordinierten und kohärenten Kinder- und Jugendpolitik wird nicht bestritten und die bundesrätliche Strategie zur Kinder- und Jugendpolitik von Förderung, Schutz und Mitwirkung in grosser Mehrheit unterstützt.
Zusammenfassung der wichtigsten Vernehmlassungsergebnisse:
- Grundsatz
10 Kantone befürworten die neue Verfassungsgrundlage (LU, FR, BS, BL, SH, TI, VS, NE, GE, JU), währendem 14 Kantone sie ablehnen (ZH, BE, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, AR, AI, SG, GR, AG, TG). Der Kanton UR befürwortet sie teilweise, der Kanton VD lehnt sie in dieser Form ab, unterbreitet jedoch einen Gegenvorschlag.
Der neue Verfassungsartikel wird von 4 in der Bundesversammlung vertreten Parteien (BDP, CVP, EVP, SP), 2 Dachverbänden der Gemeinden und Städte (Schweiz. Gemeinde-
verband, SSV), 2 gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft (SGB, KV
Schweiz), 8 weiteren Organisationen (KOKES, EKKJ, SAJV, DOJ, Netzwerk Kinderrechte,
4 Die Liste der Adressaten findet sich im Internet unter der folgenden Adresse: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2012.html 2/10 Aktenzeichen: 023.61-02/2013/90271