Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/135: Pa.Iv. 07.402 Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz · 10 Seiten
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VS, NE, BDP, und KV Schweiz) fordern explizit eine Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger und die Abkehr von der ortsabhängigen Behandlung.
SP, EKKJ, SAJV, DOJ, Netzwerk Kinderrechte, Pro Juventute, Institut International* und die SP St.Gallen* begrüssen die Verankerung der 3-Säulen Politik von Schutz, Förderung und Mitwirkung auf Verfassungsebene, BS sinngemäss das 2-Säulenprinzip von Schutz und Förderung.
TI, VS, CVP, SSV, Netzwerk Kinderrechte, Stiftung Kinderschutz, Amnesty*, Institut International* und Pro Familia* sehen den vorgeschlagenen Verfassungsartikel als zu begrüssenden Schritt zur kantonsübergreifenden Umsetzung der UNO-Kinderrechtkonvention. Die SP und SP Zürich* begrüssen die subsidiäre Rolle des Bundes und betonen die Wichtigkeit dessen koordinierenden Rolle auf internationaler Ebene (z.B. Neue Medien).
Für SGB sind die heutigen gesetzlichen Grundlagen ungenügend, für die KOKES v.a. im Kindesschutz und der Kinderrechte.
B. Grundsätzliche Ablehnung des neuen Verfassungsartikels
ZH, BE, NW, ZG, SO, AI, SG, GR, FDP, SVP, economiesuisse, Arbeitgeberverband, SBV, Swissmem* und VFG* sehen insbesondere in den Artikeln 11, 41 und 67 BV, im Kinder- und Jugendförde-
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rungsgesetz (KJFG), dem neuen Kinder- und Erwachsenschutzrecht (KESR) bzw. der Kinderschutz-
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verordnung ausreichende Grundlagen für den Bund, um aktiv zu werden und die Kantone effizient zu unterstützen. BE, SZ, OW und AR wollen zudem zuerst die Auswirkung der neuen Gesetzgebung ab 1. Januar 2013 analysieren (KJFG bzw. KESR), bevor weitere Schritte ins Auge gefasst werden.
AR, SZ, GL, OW, NW, ZG, SO, SG, AG, TG, SVP, SGV, economiesuisse, Arbeitgeberverband, SBV, centre patronal* und Swissmem* wollen die Kompetenzen der Kinder- und Jugendpolitik aus föderalen Gründen bei den Kantonen und Gemeinden belassen. Das Prinzip der Subsidiarität soll erhalten bleiben.
NW, AG, SG, der Arbeitgeberverband und centre patronal* sehen die Fähigkeit, Bedürfnisse der Kinder- und Jugendlichen zu erkennen und danach zu handeln, besser bei den Kantonen und Gemeinden aufgehoben. Dies insbesondere aufgrund ihrer Nähe zu den konkreten Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen.
Für AR ist auch der Bedarf nach neuen Bundeskompetenzen nach Art. 43a BV nicht ausgewiesen, GR und die SVP sehen grundsätzlich keinen Bedarf.
FDP, SVP und economiesuisse kritisieren eine drohende Überregulierung und neue bürokratische Hindernisse, die auch marktverzerrend wirken könnten.
3.2.3 Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln
3.2.3.1 Absatz 1
Bund und Kantone verfolgen eine aktive Kinder- und Jugendpolitik. Sie tragen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben den besonderen Förderungs- und Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung.
A. Zustimmung zu Absatz 1 in der vorgeschlagenen Formulierung
LU, UR, FR, BS, BL, SH, TI, VS, VD, NE, GE, JU, BDP, CVP, EVP, SP, KOKES, SGB, KV Schweiz, SAJV, Netzwerk Kinderrechte, Stiftung Kinderschutz, und Pro Juventute stimmen der vorgeschlagenen Formulierung zu und unterstützen die Ausführungen des erläuternden Berichts.
5Zivilgesetzbuch, SR 220
6 SR 311.039.1
4/10 Aktenzeichen: 023.61-02/2013/90271