Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/146: Entwurf einer neuen Verordnung des EJPD über Taxameter samt Erläuterungen · 7 Seiten

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4.3 Durchsetzbare Vorgaben für die Verantwortlichen der Gemeinden

Die Forderungen der Gemeinden nach einheitlichen Vorgaben betreffend Genauigkeit sowie technische Vorschriften für den Einbau und den Betrieb von Taxametern sind erfüllt.

4.4 Verhinderung von Betrug

Betrugsmöglichkeiten, welche in direktem Zusammenhang mit dem Taxameter stehen (insbesondere unerlaubte Manipulationen), werden mit der Verordnung wirksam bekämpft. Vorausgesetzt werden jedoch spontane Kontrollen durch die zuständigen Behörden.

4.5 Genügend Geräte auf dem Markt vorhanden

Jeder namhafte in der Schweiz vertretene Hersteller von Taxametern verfügt bereits heute über mindestens ein MID-konformes Modell. Somit besteht ein genügend grosser Wettbewerb. Ein signifikanter Kostenschub muss nicht befürchtet werden. (Einige Schweizer Taxiunternehmen verwenden heute schon freiwillig MID-konforme Taxameter.)

4.6 Alte Geräte dürfen noch zwölf Jahre verwendet werden ..

.. sofern sie die Genauigkeitsanforderungen erfüllen.

Taxameter werden oft beim Ersatz eines Fahrzeuges weiter verwendet. Ein Taxameter überlebt so oft zwei bis drei Fahrzeuggenerationen. Die gewährten Übergangsfristen stellen sicher, dass keine Geräte zu früh ausgetauscht werden müssen (s. Abschnitt 3.6).

Geräte, welche bereits heute die Anforderungen der Verordnung erfüllen, sind selbstverständlich von dieser Frist nicht betroffen.

VTam - Bericht 28.03.2013 7/7