Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/147: Deplafonierung des Solidaritätsprozents in der Arbeitslosenversicherung · 8 Seiten

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Botschaft

1 Grundzüge der Vorlage

Bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) sind AHV-pflichtige Löhne bis zu einem Betrag von 126 000 Franken pro Jahr versichert. Dementsprechend werden die ordentlichen Beiträge von zur Zeit 2,2 Prozent auch nur auf diesen Lohnanteilen erhoben. Zusätzlich wird seit dem 1. Januar 2011 auf Lohnanteilen zwischen 126 000 und 315 000 Franken ein Solidaritätsprozent erhoben. Mit dem Solidaritätsprozent beteiligen sich gut verdienende Lohnbezügerinnen und Lohnbezüger an der Entschuldung. Das Parlament hat in der Herbstsession 2012 den Bundesrat beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, um das Solidaritätsprozent zu deplafonieren und damit alle Lohnanteile ab 126 000 Franken mit 1 Prozent an der Entschuldung zu beteiligen.

Das Solidaritätsprozent wurde bereits um die Jahrhundertwende zur Entschuldung der ALV erhoben. Damals wurde eine Obergrenze festgelegt, weil die frühere Bundesverfassung (BV) dies vorschrieb. Die geltende BV schreibt keine Obergrenze mehr vor. In der letzten Revision 2003 wurde dies nicht berücksichtigt, da man davon ausging, dass eine Deplafonierung des Solidaritätsprozentes mit damals rund 40 Millionen Franken verhältnismässig wenig zusätzliche Einnahmen schaffen würde. Seither hat sich die Ausgangslage geändert: Die hohen Lohnanteile haben überproportional stark zugenommen. Heute können mit einer Deplafonierung für die ALV jährlich gut 90 Millionen Franken zusätzliche Einnahmen geschaffen werden. Diese zusätzlichen Abgaben sind sozialpolitisch vertretbar, weil sie die höheren Lohnanteile anteilsmässig gleich stark wie die mittleren Lohnanteile belasten.

1.1 Parlamentarische Beratung

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-NR) prüfte am 5. Juli 2011 die am 1. Oktober 2010 von Nationalrätin Prelicz-Huber eingereichte parlamentarische Initiative 10.491 «Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Gleiche Abzüge für alle Einkommen».

Diese parlamentarische Initiative verlangte, dass auf allen Einkommen der gleiche prozentuale Betrag von zurzeit 2,2 Prozent erhoben werden soll. Die WAK-NR empfahl die Initiative zur Ablehnung und reichte ihrerseits die Motion 11.3755 «Sanierung der Arbeitslosenversicherung» ein. Die Motion forderte den Bundesrat auf, den Räten eine Änderung des Arbeitslosengesetzes (AVIG) zu unterbreiten, wonach auf Lohnanteilen von über 315 000 Franken ebenfalls ein Solidaritätsbeitrag von 1 Prozent erhoben werden soll, damit die Schulden der Arbeitslosenversicherung rascher getilgt werden können.

Der Bundesrat beantragte am 16. September 2011 die Annahme der Motion 11.3755 «Sanierung der Arbeitslosenversicherung».

Der Nationalrat ist am 13. März 2012 der Empfehlung der WAK-NR gefolgt und hat die Motion 11.3755 mit 106:65 Stimmen angenommen.

Am 19. Juni 2012 nahm die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-SR) die Motion mit 10:2 Stimmen an. Der Ständerat ist am 25. September 2012 der Empfehlung der SGK-SR ohne Gegenvorschlag gefolgt.