Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/18: Änderung der Milchprüfungsverordnung (MiPV) · 12 Seiten
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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD
Bundesamt für Veterinärwesen BVET
Vollzugsunterstützung
Änderungen der Tierseuchenverordnung (TSV), der Milchprüfungsverordnung (MiPV) und der Verordnung des EVD über die Hygiene beim Schlachten (VHyS)
Ergebnisbericht der Anhörung
1 Ausgangslage
Das Bundesamt für Veterinärwesen führte in der Zeit vom 25. April bis 18. Juli 2012 eine Anhörung zur Änderung folgender Verordnungen durch:
Tierseuchenverordnung (TSV)
Milchprüfungsverordnung (MiPV)
Verordnung des EVD über die Hygiene beim Schlachten (VHyS)
Bei den Änderungen der TSV geht es insbesondere um die Bestimmungen bei der Ausstellung und Aufbewahrung von Pferdepässen, um die Aquakulturbetriebe und um Seuchen der Wassertiere sowie um Bekämpfungsmassnahmen, welche bei verschiedenen Tierseuchen (v.a. MKS, ND, BVD, APP und EIA) der aktuellen Situation und der veränderten Seuchenlage angepasst werden sollen.
Die Änderungen der MiPV betreffen das Melden der Ergebnisse der Milchprüfung und in der VHyS soll die Liste der Beanstandungsgründe und Massnahmen bei der Fleischuntersuchung neu mit dem „Mikrochip“ ergänzt werden.
Es sind insgesamt 87 Stellungnahmen eingegangen: 23 von kantonalen Departementen, 20 von kantonalen Amtsstellen (15 Veterinärämter, 4 Landwirtschaftsämter) und 45 von Branchen- und Interessenorganisationen.
2 Allgemeine Bemerkungen
Die meisten Organisationen und Kantone sind mit denjenigen Änderungsvorschlägen der TSV, welche der Anpassung an den aktuellsten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse dienen, sowie mit den vorgeschlagenen Änderungen der MiPV und der VHyS grundsätzlich einverstanden. Viele Stellungnahmen weisen aber darauf hin, dass kostentreibende Bestimmungen und Überregulierungen zu vermeiden seien, z.B. die Bewilligungspflicht für Aquakulturbetriebe.
Viele Kantone (AI, AR, BL, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZH) zeigen zwar Verständnis für die Anpassungen der TSV im Bereich Aquakultur zur Aufrechterhaltung der Äquivalenz mit der EU. Es wird jedoch bemängelt, dass die schweizerischen Verhältnisse zu wenig berücksichtigt worden seien. Es wird angeregt, die geplanten Anpassungen zu überdenken und nochmals zu bearbeiten. Insbesondere wird die allgemeine Bewilligungspflicht für Aquakulturbetriebe von sämtlichen Kantonen abgelehnt: es wird befürchtet, dass diese die Tierhaltung und den Vollzug massiv verteuern würde, jedoch im