Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/18: Änderung der Milchprüfungsverordnung (MiPV) · 12 Seiten
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3.1.7 Seuchen der Wassertiere: Gemeinsame Bestimmungen, ISA (TSV Art. 275, 281,
282, 283)
Art. 275
Viele Kantone (BE, BS, GR, NW, OW, SZ, UR, ZH), der SAAV FR sowie die VSKT sind der Meinung, dass die vorliegende Formulierung mangelhaft ist. Die zu überwachende Seuche Frühlingsvirämie der Karpfen (SVC) kann auch bei Kois vorkommen. Es ist jedoch zu wenig klar, inwiefern auch Koi-Haltungen von dieser Bestimmung erfasst werden. Es wird gefordert, dies in den Erläuterungen zu definieren.
Art. 281 und Art. 282 Abs. 2
Von einigen Kantonen (AG, BE, BL, BS, GR, SO), dem SAAV FR sowie der VSKT wird darauf hingewiesen, dass der Begriff „Wassereinzugsgebiet“ nirgends definiert sei. Es wird angeregt, dies gegebenenfalls in einer technischen Weisung nachzuholen.
Art. 282
Mehrere Kantone (BE, BL, GR, SO), der SAAV FR sowie die VSKT fordern ein Mitspracherecht der kantonalen Fischereibehörden bei der Festlegung von Massnahmen zur Verhinderung einer Seuchenausbreitung in freien Gewässern.
Art. 283
Der Verband Schweizerischer Fischzüchter verlangt, dass Impfungen gegen IHN, VHS und ISA je nach Fall zugelassen werden sollen.
3.1.8 Zu überwachende Seuchen und Vollzug (TSV Art. 291, 292a, 301, 312)
Art. 291
Ausser den Stellungnahmen des Verbandes Thurgauer Landwirtschaft und des Verbandes Schweizerischer Fischzüchter, welche fordern, dass Tierverluste weiterhin entschädigt werden sollen, gab es zu diesem Änderungsvorschlag keine Bemerkungen.
Art. 292a
Verschiedene Veterinärämter (AG, BL, BS, GR, SO) und die VSKT verlangen, dass den kantonalen Veterinärdiensten ein Mitspracherecht bei der Erstellung der Vorschriften technischer Art einzuräumen sei.
Art. 301
Keine Bemerkungen.
Art. 312
Der SAAV FR wirft die Frage auf, wer den Zusatzaufwand zur Eruierung der Identifikationsnummern zu leisten habe.
3.2 Milchprüfungsverordnung (Art. 6)
Alle Kantone sind mit den Änderungsvorschlägen einverstanden. Von einigen Kantonen
(TG, GL, NE, SO, LU, TI), dem SCAV GE, dem Swissherdbook sowie der ASR werden diese ausdrücklich begrüsst.