Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/21: Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) · 48 Seiten

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Tabelle 8 (Schluss)

Jahr Inhalt Volk Stände Differenz Bemer-

Ja Nein Ja Nein abs. o/ookungen

2008 Unternehmens- 938'658 918'985 - - 19'673 10.6 Gesetz

steuerreformgesetz angenom-II men

2009 Biometrische 953'173 947'493 - - 5'680 3.0 Gesetz

Pässe angenommen

2012 Volksinitiative 1'152'598 1'123'802 12 3/2 8 3/2 28'796 1.3 Volksinitia-

gegen Zweitwoh- tive angenungsbau nommen; Ständemehr klar positiv

Definiert man eine Differenz zwischen Ja und Nein von weniger als einem Prozent bei den Volksstimmen als sehr knappes Abstimmungsergebnis, so ergab die Bundesabstimmungsgeschichte seit 1848 neun Fälle (in vorstehender Tabelle mit Negativdruck der Jahresangabe). In diesen neun Fallen sehr knapp ausgegangener eidgenössischer Volksabstimmungen seit 1848 war fünfmal zusätzlich das Ständemehr vonnöten. In vier dieser fünf Fälle fiel dieses Ständemehr klar bis sehr deutlich ablehnend aus (nämlich 1866, 1926, 1972 und 1992) und klärte damit die Situation. Als Kandidaten für eine bundesweite Nachzählung verbleiben ein einziger Urnengang mit Ständemehr (Asylinitiative 2002) und vier fakultative Referendumsvorlagen (1920, 1931, 1982 und 2009). Die Referendumsvorlage von 2009 hat nach höchstrichterlicher Einschätzung ein "knappes, aber nicht sehr knappes" Ergebnis erzielt, so dass sich für das Bundesgericht in casu keine Nachzählung aufdrängte. Knapper als dieses Abstimmungsergebnis sind nur zwei Urnengänge ausgefallen: 1931 jene über die Tabaksteuervorlage zur Finanzierung der AHV und 2002 jene über die Asylinitiative. Weder bei der einen noch bei der anderen Vorlage gab es jedoch besonders knappe Kantonsteilergebnisse. Keiner der überaus knapp ausgegangenen Urnengänge figuriert in beiden vorstehenden Tabellen.