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Vernehmlassung 2012/27: Teilrevision der Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP) · 120 Seiten

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Gebräuchliche IUPAC-Bezeichnung Mindestreinheit Zeitpunkt Aufnahme Pro- Sonderbestimmungen

Bezeichnung Kennnummern des Wirkstoffs der Aufnahme befristet bis duktart

im Biozidprodukt in

der Form, in der es in

Verkehr gebracht wird

und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter, stabiler Köderboxen.

Bromadiolon 3-[3-(4’-Brom[1,1’- 969 g/kg 1. Juli 2011 30. Juni 2016 14 Die Zulassung ist an folgende Bedingungen geknüpft: biphenyl]-4-yl)-3- 1. die nominale Konzentration des Wirkstoffs in den hydroxy-1- phenylpro- Produkten darf 50 mg/kg nicht übersteigen, und nur pyl]-4-hydroxy- 2H-1- gebrauchsfertige Produkte dürfen zugelassen werden, benzopyran-2-on 2. die Produkte müssen einen aversiven Stoff und EG-Nr.: 249-205-9 gegebenenfalls einen Farbstoff enthalten,

CAS-Nr.: 28772-56-7 3. die Produkte dürfen nicht als Haftgift verwendet

werden,

4. sowohl die Primär- als auch die Sekundärexposition von Menschen, Nichtziel-Tieren und Umwelt sind durch Planung und Anwendung aller geeigneten und verfügbaren Massnahmen zur Risikominderung zu minimieren. Hierzu gehören insbesondere die Beschränkung auf die Anwendung durch Fachpersonal, die Festlegung einer Packungshöchstgrösse und die Verpflichtung zur Verwendung zugriffsgesicherter, stabiler Köderboxen.

Chloralose (R)-1,2-O-(2,2,2- 825 g/kg 1. Juli 2011 30. Juni 2021 14 Bei der Prüfung eines Gesuchs auf Zulassung eines Trichlorethyliden)- Produkts nach den Artikeln 11 und 17 VBP bewerten α-D-glucofuranose die BS erforderlichenfalls für ein bestimmtes Produkt EG-Nr.: 240-016-7 die Bevölkerungsgruppen, die dem Produkt ausgesetzt CAS-Nr.: 15879-93-3 sein könnten und die Verwendungs-/ Expositionsszena-

rien, die bei der Risikobewertung der EU nicht repräsentativ berücksichtigt wurden.

Vor der Erteilung der Zulassung durch die AS bewerten die BS die damit verbundenen Risiken und stellen anschliessend sicher, dass geeignete Massnahmen