Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten
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Ergebnisse der Auswertung
logischen Aspekte und deren Auswirkungen auf die nukleare Sicherheit. Der Kanton AG unterstützt grundsätzlich die Stellungnahme der AG SiKa/KES vom August 2012 zum Entsorgungsprogramm, welche vom Ausschuss der Kantone (AdK) am 5. September 2012 gutgeheissen wurde. Insbesondere wird gefordert, dass die Expertinnen und Experten der Kantone regelmässig und zeitnah alle sicherheitsrelevanten Berichte von Nagra, ENSI, Paul Scherrer Institut (PSI) sowie extern beauftragten Expertinnen und Experten und auch raschen Zugang zu den neuesten sicherheitsrelevanten Untersuchungsergebnissen erhalten, auch wenn noch keine abschliessenden Berichte vorliegen. Die Kantone NW und OW unterstützen vollumfänglich die Stellungnahme der AG SiKa/KES vom August 2012. Der Kanton SO stellt fest, dass die Unterlagen zum Entsorgungsprogramm umfangreich sind. Deshalb stützt sich der Kanton SO massgeblich auf die Stellungnahme der AG SiKa/KES. Was die Sicherheitsaspekte betrifft, stützt sich auch der Kanton TG auf die Stellungnahme der AG SiKa/KES. Der Kanton VS erachtet die von der Nagra erarbeiteten Dokumente als sehr ausführlich und gut strukturiert. Die für die nukleare Sicherheit zuständigen Gremien sowie des BFE hätten aus der Sicht des Kantons VS mit ihrer Fachkompetenz eine eingehende Prüfung durchgeführt. Der Kanton VS geht davon aus, dass deren Bemerkungen und Empfehlungen im weiteren Vorgehen gebührend berücksichtigt werden. Der Kanton ZH stützt sich in seiner Stellungnahme ebenfalls auf diejenige der AG SiKa/KES.
Die Gemeinden Beringen, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Oberhallau, Rüdlingen, Stetten und Wilchingen sowie die Stadt Schaffhausen schliessen sich der Stellungnahme der AG SiKa/KES vom August 2012 an und sehen ihre eigene Stellungnahme als Ergänzung dazu. Die Gemeinden Buchs, Linn und Lostorf sowie LoTi unterstützen die Anhörungsantwort der SES zum Entsorgungsprogramm 2008. NWA Aargau unterstützt ebenfalls die Darlegungen sowie die Forderungen von SES, welche in deren Stellungnahme festgehalten sind.
AVES BE, AVES Pfannenstil, AVES TG, AVES ZG, die Arbeitsgruppe Christen + Energie, economiesuisse, FME, SGV und swissnuclear stellen fest, dass das ENSI zu den Empfehlungen der KNS keine Aussage macht und dazu nicht Stellung nimmt. Sie empfehlen, dem ENSI künftig die Möglichkeit einer Replik einzuräumen. Auch AVES AG findet, dass das ENSI stärker in die Prozesse einbezogen werden sollte (z. B. durch die Möglichkeit von Stellungnahmen zu den Empfehlungen der KNS). Greenpeace unterstützt die Empfehlungen von KNS und ENSI, ausser dort, wo Greenpeace eine eigene Position vertritt.
Eine Einzelperson findet, dass sich mit den in der Anhörung aufgelegten Dokumenten weder fehlende Antworten «herbeizaubern» noch Kritiker zum Schweigen bringen und schon gar nicht hieb- und stichfeste Argumente für ein Atomendlager mitten in einer bewohnten Region finden liessen. Dieselbe Einzelperson bittet darum, die geäusserten Kritikpunkte und Anliegen von Professor Walter Wildi, Marcos Buser, der ESchT, der AG SiKa/KES, der SES sowie aus der Studie «Rock Solid» von Greenpeace aufzunehmen. Auch eine andere Einzelperson unterstützt die Stellungnahme der SES.
Würdigung
Eine formelle Replik bzw. Würdigung von Stellungnahmen und Empfehlungen der KNS durch das ENSI findet aufgrund der aktuellen Rechtslage erst im Rahmen der Auswertung von Anhörungen statt. Damit stehen die Empfehlungen der KNS bis zu einem Bundesratsentscheid von der Aufsichtsbehörde unkommentiert im Raum. Gemäss KEG (Art. 71 Abs. 3) erfolgen die Stellungnahmen und Gutachten der KNS nämlich zuhanden des Departements und des Bundesrats. Ein Expertenteam der International Atomic Energy Agency (IAEA), welche im November 2011 die schweizerische Gesetzgebung im Bereich nukleare Sicherheit überprüfte, ist auf die Rollen von ENSI und KNS eingegangen und hat diesbezüglich Empfehlungen formuliert. Ob und wie die Aufgaben von ENSI und KNS neu definiert werden, soll im Rahmen einer allfälligen späteren Revision des Kernenergiegesetzes geprüft werden. Das BFE ist zudem daran, zusammen mit dem ENSI und der KNS den systematischen Umgang mit den Empfehlungen der KNS festzulegen.