Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 76Fedlex · Ergebnisbericht
Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zum Entsorgungsprogramm
4.9 Stellungnahmen zum Bericht zum Umgang mit Empfehlungen zum Entsor-
gungsnachweis
Der Kanton BL hält fest, dass die offenen Fragen, Hinweise und Empfehlungen der Kontrollbehörden in einem Bericht zum Umgang mit den Empfehlungen zum Entsorgungsnachweis (NTB 08-02) vollständig und systematisch erfasst sowie beantwortet wurden. Zusätzlich werde aufgezeigt, wie diese im weiteren Verfahren zeit- und sachgerecht umgesetzt werden. Der Kanton NW schliesst sich den Empfehlungen der eidgenössischen Prüfbehörden an.
Die Gemeinden Buchs und Linn, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und WWF Schweiz sind mit den Empfehlungen der KNS im Bericht «Stellungnahme zum Bericht zum Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis (NTB 08-02)» vom März 2012 einverstanden. Diese Stellungnehmenden und die Gemeinde Remigen begrüssen es, dass ein bewusster Umgang mit den offenen Fragen gepflegt wird. Allerdings stamme der Bericht aus dem Jahr 2008. Fragen würden jedoch immer neue auftauchen. Darüber hinaus reiche es nicht aus, die Fragen nur zu erfassen. Die Fragen müssten beantwortet werden. Viele Fragen wie z. B. die Gasbildung im Tiefenlager seien sicherheitsrelevant. Deshalb fordern die erwähnten Stellungnehmenden sowie die Gemeinde Hallau, KLAR! Schaffhausen und NWA Aargau, dass der Umgang mit den Empfehlungen und Gutachten erweitert und mit neuen Fragen laufend aktualisiert werden soll.
Greenpeace unterstützt die Empfehlungen von KNS und ENSI im Wesentlichen und stellt fest, dass die Nagra zu den einzelnen Empfehlungen darlege, in welchen Forschungsprogrammen und mit welchen Massnahmen die darin aufgeworfenen Fragen beantwortet werden sollen. Das sei soweit nachvollziehbar. Greenpeace erwartet eine ergebnisoffene Herangehensweise und die Beurteilung der Antworten durch die Fragestellenden. Sollten die Fragen nicht in befriedigendem Masse beantwortet werden, erwartet Greenpeace eine Neubeurteilung. Viele Fragen betreffend die Entwicklungen in langen Zeiträumen seien laut Greenpeace praktisch nicht vorausseh-, respektive nicht beantwortbar. Greenpeace erwartet, dass neue Erkenntnisse in einen Wissenspool einfliessen und berücksichtigt werden.
Die Gemeinde Buchs, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken sowie die Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und der WWF Schweiz unterstützen die zusätzlichen geologischen Untersuchungen, welche die KNS bei der Empfehlung zum Thema Barrierenwirkung der Rahmengesteine erwähnt.
Würdigung
Die Empfehlungen zum Entsorgungsnachweis sind inzwischen von der Nagra umgesetzt worden, in Umsetzung begriffen, geplant oder nicht (mehr) relevant. Das ENSI hat abgeklärt, inwieweit die Empfehlungen im Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsplan (NTB 09-06) von der Nagra aufgenommen wurden bzw. ob sie heute durch entsprechende Vorgaben der Behörden abgedeckt werden. Durch die aktuelle Forschung zur geologischen Tiefenlagerung und durch die schrittweise Umsetzung des Sachplanverfahrens entstehen kontinuierlich neue und präzisere Fragestellungen. Diese sind seitens der Nagra in Form neuer Forschungsprojekte und neuer Untersuchungen zu beantworten und/oder münden in neue Richtlinien und Vorgaben des ENSI. Die vom ENSI veröffentlichten Anforderungen (ENSI 33/154, 33/155 und 33/170) sind Beispiele dafür, wie neue Fragestellungen im Rahmen des Sachplanverfahrens aufgenommen werden. Auch im Forschungsprogramm des Felslabors Mont Terri, das durch swisstopo geleitet wird, werden jedes Jahr aktuelle Fragestellungen aufgenommen.
Der Umgang mit offenen Fragen aus den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis sowie aus dem Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsplan der Nagra (NTB 09-06) wird koordiniert behandelt, indem die Nagra zukünftig zusammen mit dem Entsorgungsprogramm jeweils auch einen Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsplan einzureichen hat. Die von